Urkundlich erwähnte Mühlen in und um Pleinfeld sind die folgenden: Wurmmühle (1572), Ketschenmühle (1407), Reichertsmühle (1407), Böschleinsmühle (1456), Seemannsmühle (1407), Mäusleinsmühle (1398), Prexelmühle (1416), Utzenmühle (1302), Mackenmühle (1407), Heinzenmühle (1407), Mandlesmühle (1315), Belzmühle (1572).
Wann Dürrwangen das Marktrecht verliehen bekommt, ist unklar. Laut Pfarrer Gustav Braun soll Landvogt Heinrich von Dürrwangen das Marktrecht für einen Wochenmarkt erworben haben. Dieser begegnet uns erstmals am 14. August 1321. Pfarrer Rathgeber plädiert aber dafür, dass der Ort schon bei seiner ersten urkundlichen Erwähnung das Marktrecht besessen habe. Urkundliche Hinweise darauf liegen aber nicht vor.
In einer Urkunde wird erstmals eine Mühle in Ammerndorf erwähnt.
Durch den Gaimersheimer Spruch wird Arnsberg, das an einer damals bedeutenden Handelsstraße liegt, die von Arnsberg über Böhmfeld und Gaimersheim nach Ingolstadt führt, wahrscheinlich den Bayernherzögen zugesprochen.
In Ludwigschorgast gibt es eine Mühle.
Ein Eintrag im Henneberger Urbar von 1317 bezeugt, dass der Graf von Henneberg Vogt über die drei an der Saale liegenden Mühlen ist. Außerdem sind die Henneberger Untertanen in Saal aufgeführt.
Seyfried, Müller zu Wöhrd, erhält die beiden dortigen Mühlen durch Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg zu Erblehen.
Die Straße Nürnberg-Eschenau-Gräfenberg-Bayreuth wird erbaut, welche die Eisenstraße (von Hersbruck über Schnaittach, Bullach, Eschenau, Brand und Neunkirchen am Brand nach Forchheim) in Eschenau kreuzt und den Ort damit zu einem Knotenpunkt zweier wichtiger Verkehrsstraßen macht.
Die Nürnberger Burggrafen erhalten für Marktbergel von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) Stadt-, Markt- und Befestigungsrecht sowie das Blutgericht.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) genehmigt den Burggrafen von Nürnberg "Katzendorff" durch eine Mauer und einen Graben zu befestigen und erhebt es somit zu einer Stadt. Außerdem wird ein Wochenmarkt eingerichtet und die Hohenzollern sollen die Blutsgerichtsbarkeit inne haben.