Entlang der heutigen Nürnberger Straße in Schnaittach wird planmäßig ein Marktflecken angelegt. Anwesen gruppieren sich um einen zentralen Marktplatz.
Das älteste Eichstätter Lehenbuch bezeichnet das castrum (= Burg) Dollnstein als Eichstätter Lehen. Die Bischöfe geben Burg und Markt Dollnstein den Grafen von Hirschberg zu Lehen, welche bis 1305 als Grafen von Dollnstein, Chreglingen (Grögling bei Beilngries) und Hirschberg das mächtigste Adelsgeschlecht der Eichstätter Diözese waren. Der Letzte dieses Geschlechts, Gebhard VII., stirbt am 4.3.1305 auf dem Schloss Hirschberg kinderlos. Er vermacht seine gesamte Grafschaft dem Bistum Eichstätt, doch es kommt zu Erbstreitigkeiten mit den Grafen von Öttingen und den Herzögen von Bayern.
In einer Urkunde wird erstmals eine Mühle in Ammerndorf erwähnt.
Durch den Gaimersheimer Spruch wird Arnsberg, das an einer damals bedeutenden Handelsstraße liegt, die von Arnsberg über Böhmfeld und Gaimersheim nach Ingolstadt führt, wahrscheinlich den Bayernherzögen zugesprochen.
In Ludwigschorgast gibt es eine Mühle.
Ein Eintrag im Henneberger Urbar von 1317 bezeugt, dass der Graf von Henneberg Vogt über die drei an der Saale liegenden Mühlen ist. Außerdem sind die Henneberger Untertanen in Saal aufgeführt.
Seyfried, Müller zu Wöhrd, erhält die beiden dortigen Mühlen durch Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg zu Erblehen.
Die Straße Nürnberg-Eschenau-Gräfenberg-Bayreuth wird erbaut, welche die Eisenstraße (von Hersbruck über Schnaittach, Bullach, Eschenau, Brand und Neunkirchen am Brand nach Forchheim) in Eschenau kreuzt und den Ort damit zu einem Knotenpunkt zweier wichtiger Verkehrsstraßen macht.
Die Nürnberger Burggrafen erhalten für Marktbergel von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) Stadt-, Markt- und Befestigungsrecht sowie das Blutgericht.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) genehmigt den Burggrafen von Nürnberg "Katzendorff" durch eine Mauer und einen Graben zu befestigen und erhebt es somit zu einer Stadt. Außerdem wird ein Wochenmarkt eingerichtet und die Hohenzollern sollen die Blutsgerichtsbarkeit inne haben.