Durch den Bamberger Bischof Otto I. befindet sich Markt Schorgast mit Kirche, Markt und Zehnten in Besitz des zu Bamberg gehörenden Kanonikerstiftes St. Jakob.
Durch die zentrale Lage entwickelt sich an den Verkehrskreuzungspunkten im Ort ein Straßenmarkt: das "forum".
Schorgast ist kirchlicher Mittelpunkt und Marktort. Der militärische Stützpunkt und Adelssitz liegt im befestigten Forsthof Stein.
Der Bamberger Bischof Egilbert verlegt auf Bitten des Abtes Adalbert von Michelfeld den dortigen Markt nach Auerbach, weiht die Kirche zu St. Jakob in Auerbach und verleiht ihr Pfarrrechte. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Übertragung des Marktrechtes, sondern um eine völlige Verlegung der Ansiedlung Michelfeld mit ihren Bewohnern und deren Gewerben.
In einer Bestätigung der Schenkung des Ortes an das Hochstift Bamberg durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa (HRR) wird Nordhalben als Marktflecken bezeichnet.
Der Pfarrer Udalrich stiftet eine Mühle an den Altar des Patrons Kilian in der Kirche zu Heiligenstadt. Bei der Stiftungsurkunde handelt es sich gleichzeitig um den ältesten Nachweis von einem Kirchengebäude. Über die damalige Bauausführung, Größe und Lage ist nichts bekannt.
Die Bewohner von Retzbach sind Untertanen des Fürstbischofs von Würzburg. Die Entwicklung des Ortsnamens gestaltet sich folgendermaßen: Reccibach, Rezzibach, Rezzisbach, Rotzbach, Retzlebach und Retsbach. Der Ursprung des Namens leitet sich vom mittelhochdeutschen Wort "Rötz" ab, also das Wasser, worin Flachs und Hanf mürbe gemacht werden. Der Anbau von Flachs und Hanf in dieser Region ist nachgewiesen.
In Großlangheim wird Weinbau betrieben.
In dieser Zeit werden die Metalle des Fichtelgebirges wirtschaftlich genutzt und in Weidenbergs Hammerwerken verarbeitet.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).