5. Bischof Konrad von Thüngen wünscht, dass diejenigen, die Schaden durch Untertanen fremder Herrschaften erlitten haben, sich an diese für Schadensersatz wenden. Das Geld soll den verordneten Verwaltern überantwortet werden.
6. Etliche Ritter lassen für den Sommer für Orte außerhalb des Hochstifts anstellen, was für das Hochstift und sie selbst nachteilig ist. Das sieht man daran, dass etliche nur langsam und unwillig dort hin kommen. Sie werden gebeten gerüstet im Hochstift zu bleiben.
Die Ritterschaft prangert in ihrer Beschwerdeschrift an, dass es im gesamten Geistlichen Stand Geiz, Wucher, Schinderei und Täuschung gibt. Dies haben die Äbte und Prälaten der Klöster im Hochstift zu verantworten. Trotzdem bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Schadensersatz für die geplünderten und gebrandschatzten Klöster.
Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Casimir) schreibt der Ritterschaft, er habe erfahren, dass Bischof Konrad von Thüngen sie nach Lauda (Lauden) einberuft, um einen Vertrag bezüglich der Schäden zu schließen, die im Bauernkrieg durch die Bauern enstanden sind. Er schreibt, dass ihm durch die würzburger (wirtzburgischen) Bauern ein größerer Schaden als dem Bischof enstanden ist. Er bittet diejenigen der Ritterschaft, die mit ihm in einem Lehnsverhältnis stehen oder mit ihm anderweitig verbunden sind, diesen Vertrag nicht zu unterzeichnen. Diese sollenihre Schadensersatzzahlungen stattdessen an ihn gehen lassen.
Bischof Konrad von Thüngen rechtfertigt vor der Ritterschaft hinsichtlich des Schreibens des Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach, dass es nicht seine Absicht wäre, das Eigentum anderer Fürsten im Zuge des Vertrags zu beschweren. Er ist offen für Neuerungen in diesem Vertrag.
Bischof Konrad von Thügen schreibt den Rittern des Ritterkantons Baunach (Baunach), die zu Ebern (Ebern) versammelt sind, dass er eine Kopie des Schreibens von Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (wilhelm von Hennenberg) an sie erhalten hat. In diesem Schreiben steht, dass der Bischof den Grafen von der Ritterschaft absondern und ihn nicht in den Vertrag kommen lassen will. Darin steht außerdem, dass der Bischof den Adel spalten will.
Nota: Im Büschel Ritterschaft finden sich zum Jahr 1525 etliche Sachen, Handlungen und Ratschläge mit Grafen, Herren und der Ritterschaft bezüglich des Bauernkriegs. Auch Schadenszahlungen und andere Dinge befinden sich dort. 1. Die Ritterschaft verlangt eine Erstattung der ihnen zugefügten Schäden. 2. Wie mit künftigem Aufruhr umzugehen ist. 3. Das Versagen der Ritterschaft rechtzeitig zu handeln. 4. Wie das Verhältnis zwischen Bischof und der Ritterschaft wieder aufgebaut werden kann.
Bischof Konrad von Thüngen hält seiner zu Würzburg (wirtzburg) versammelten Ritterschaft etliche Artikel vor. Diese sind jedoch nicht auffindbar. Auf diese Artikel und auf andere Mängel weisen die Einnehmer der Anlage hin. Es gibt ebenso etliche Gesuche der Ritterschaft vom Rittertag zu Haßfurt (Hasfurt). Die Ritterschaft schickt ihren Beschluss und sagt, dass sie auf diesem Rittertag nicht alle angesprochenen Punkte abhandeln kann.
Bischof Konrad von Thüngen lässt die Grafen, Herren und Ritterschaft von Würzburg (Wirtzburg) versammeln, um sich bei ihnen für ihre Unterstützung zu bedanken. Zudem wünscht er sich weitere Hilfe, da er das Hochstift Würzburg durch den sächsischen und hessischen Vertrag bedroht sieht. Hierfür sollen sie das Hochstift, Land und Leute beschützen.
Daraufhin geben die Grafen, Herren und Ritterschaft die Antwort, dass sie dem Wunsch des Bischofs nachkommen. Sollte es zu einem gewaltsamen Konflikt kommen, möchten die Adeligen, dass sie zeitnah benachrichtigt werden, damit rechtzeitig eine Befestigung in den Verteidigungszustand gebracht werden kann. Der Ort Kaisten (Casten) ist nicht mehr instandzuhalten und soll deshalb geräumt werden. Mit dem Bau des Schlosses und der Stadt Würzburg (wirtzburg) soll fortgefahren werden. Es soll nach einer Möglichkeit gesucht werden, den Angriff der Grafen gegen das Hochstift Würzburg zu verbieten. In Gesprächen gegen die Ritterschaft soll ein Rittertag angesetzt und durchgeführt werden. Die Abgabe, welche an Sachsen und Hessen abgegeben werden muss, soll nicht von den Untertanen sondern vom Klerus gezahlt werden, da der gemeine Mann mit den bäuerlichen Abgaben schon genug belastet ist. Die Einnehmer sollen einen Tag festsetzen, an welchem die dritte Anlage gezahlt werden muss.