Das Schloss Neuenburg (Neubrung, das schloss) bei Markt Bibart (Biburt) gehört den Herren von Hohenlohe (Hohenlohe). Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verpfändet das Schloss für 50 Mark Silber und neun Pfund Haller an Graf Ruprecht von Castell (Rudolfen von Castel).
Früher haben Schloss und Stadt Boxberg (Bocksberg) mit anderen Zugehörungen zum Kammeramt gehört. Als der Templerorden von Papst Clemens V. verboten worden ist, sind die Häuser und Güter dem Deutschen und dem Johanniterorden zugestellt worden. Auch die Templer in Wölchingen (Wölchingen) sind verjagt und die Johanniter an ihrer Stelle eingesetzt worden. Konrad von Boxberg (Bocksberg) vermacht diesen testamentarisch Schloss und Stadt Boxberg. Die Vormünder von dessen gleichnamigen Sohn Konrad erreichen bei Bischof Berthold von Sternberg, dass dieser Schloss und Stadt Boxberg den Johannitern übereignet und dagegen das Schloss Schweinberg (Swainberg) zu einem Besitz des Kammeramt annimmt. Abschließend verweist Fries auf den Eintrag unter Bocksberg.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Nach Konrad von Boxbergs d.Ä. (Bocksberg) Tod erlangt Kraft von Hohenlohe als Vormund von Konrad von Boxberg d.J. bei Bischof Berthold von Sternberg, dass das Schloss Boxberg mit seinen Zugehörungen der Johanniterkommende Wölchingen (Wolchingen) übereignet und im Gegenzug das Schloss Schweinberg (Swainberg) mit seinen Zugehörungen, dass bisher im Allodialbesitz des jungen Konrad ist, dem Hochstift als Lehen aufgetragen wird. Bis dieser volljährig ist und die Lehensautragung selbst bekräftigen kann, wird dem Hochstift Konrads eigenes Schloss Lichteneck (Liechteneck) verpfändet.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Kraft von Hohenlohe wird von der Äbtissin des Klosters Monheim (Mowenhaim) mit der Vogtei und dem See in Allersheim (Alderhaim) belehnt.
Konrad IV. von Trimberg (Trimperg) fechtet die Verfügung seines Vaters Konrad III. von Trimberg an, welcher seine Herrschaft Trimberg mit allen Zugehörungen, darunter Schloss und Stadt Arnstein (Arnstain), dem Hochstift Würzburg vermacht. Er einigt sich mit Bischof Mangold von Neuenburg dahingehend, dass die Herrschaft dem Hochstift auf ewig gehören soll. Konrad hingegen soll für einen jährlichen Zins von zehn Pfund Hafer die Stadt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim vor der Rone) als Lehen erhalten, bis diese für 800 Mark Silber wieder abgelöst werde. Als Konrad ohne Erben stirbt, fällt auch Bischofsheim wieder an das Hochstift.
Monumenta Boica 38, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1866.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.