Peter Kumpf (Kumpf) gibt den Zehnt zu Dornheim (Dornhaim), der ihm für 600 Gulden verpfändet wurde, mit Bewilligung Bischofs Johann von Brunn und des Domkapitels an das Spital von Iphofen (Iphoven). Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern jedoch vor, den Zehnt wieder abzulösen. Die Bezahlung soll in Nürnberg erfolgen. Hans Most, der Spitalmeister von Iphofen, übergibt darüber seinen Revers.
Johann von Hohenlohe verpfändet mit Bischof Johann von Brunns Bewilligung das Dorf Dornheim (Dornhaim) für 600 Gulden an Weiprecht von Grumbach (Grunbach) und dessen Erben.
Bischof Johann von Brunn genehmigt den Kartäusern, ihren Hof in (Ebernhausen) und die dazugehörigen Leute mit ihrem Hab und Gut in den Schutz und Schirm von Herzog Otto von Pfalz-Mosbach zu geben.
Bischof Johann von Brunn übereignet ein Drittel des Zehnten in Dürrfeld (Durfeld), der zuvor ein Lehen des Hochstifts Würzburg war, der Kartause Astheim (Osthaim) als Eigentumsrecht.
Bischof Johann von Brunn schickt auf Wilhelm von Hennebergs Anhalten einen Brief an Johann von Katzenelnbogen (Catzenelnbogen), in dem dieser über das ergangene Urteil informiert wird und an Wilhelm von Henneberg als Lehnsherrn verwiesen wird.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Dornheim (Dornhaim) wieder aus der Pfandschaft von den Erben des Johann von Hohenlohe. Da Bischof Johann aber Geld benötigt, erlaubt er Konrad von Seinsheim (Sainshaim), die Pfandherr über die 1000 Gulden zu werden. Weil er diesem ohnehin 600 Gulden schuldet, verpfändet Bischof Johann das Dorf Dornheim mit allen Bewohnern, Gütern, Nutzungsrechten, Rechten, Zinsen, Seen und allen anderen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Mannlehen für 1600 Gulden in Gold an Konrad von Seinsheim. Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern vor, das Dorf jedes Jahr in Kitzingen (Kitzingen) oder Iphofen (Iphoven) wieder ablzulösen, sofern dies vier Wochen vor Petri Cathedra (22. Februar) angekündigt wird. Falls der zum Dorf Dornheim gehöriger Besitz in fremden Händen sein sollte, haben die von Seinsheim das Recht, diesen wieder an sich zu bringen. Allerdings sollen sie von den Bewohnern und auf den Gütern keine zusätzlichen Forderungen erheben, sondern die bisherigen Abgaben des Hochstifts beibehalten.
Mit Bischof Johann von Brunns Bewilligung wird der Dompfarrei vier Pfund auf dem Paternoster-Haus an der Greden verschrieben (paternosterin haus an der Greden).
Nicht fern von Dornheim (Dornhaim) liegen drei Seen, an denen Graf Lienhard von Castell Anteile zu haben glaubt. Deshalb wird zwischen ihm und Bischof Johann von Brunn ein Vertrag geschlossen. Nachdem aber Bischof Johann Stadt und Amt Iphofen (Iphoven) mit allen Zugehörungen für 6000 Gulden an Karl Schenk von Limpurg (Limpurg) verpfändet, erlaubt Bischof Johann, dass Konrad Schenk von Limpurg und seine Erben die Seen zur Hälfte nutzen dürfen, bis die Pfandsumme wieder abgelöst wird. Diese Abmachung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass Bischof Johann den Rechtsstreit mit Lienhard von Castell gewinnt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Georg und Peter Truchsess von Wetzhausen zu Sternberg (Truchsess zu Sternberg) und ihren Nachkommen 50 Gulden auf einem Bauernhof (selden gut) zu Dorflin, der zuvor Henlin Gaue (Same) gehörte.
Domdekan und Domkapitel verkaufen den Hof Eisgrube bei der Klingenpforte in Ochsenfurt (Eisgruben, ain hof zu Ochsenfurt in der stat gelegen bei der clingenpforten) mit Bischof Johann von Brunns Bewilligung für 400 Gulden an die Kartause Tückelhausen (Duckelhausen).