Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt eine gemaine landbet.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt erneut eine Landbede.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet das Haus am Kirchhof in Dettelbach (Detelbach) samt seinen Zugehörungen sowie Güter in Hörblach und Astheim für 1408 Gulden an Georg von Dettelbach (Detelbach). Dieser löst dafür Bischof Gerhards Schulden bei Jente Judine (Judine) aus Basel ab.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft ein Haus am Kirchhof in Dettelbach (Detelbach) mit seinen Zugehörungen, nämlich 26 Morgen Weingärten, einen Bauhof, den Wald Hegenaich, Zinsen, Hühner, Leibeigene, Äcker, Wiesen etc. für 3300 Gulden von Andreas Truchsess (Truchses) und seiner Frau Anna. Laut einer Nachtragshand dieses Eintrags sind von diesem Geschäft auch Güter in Hörblach (Hurblach) und Astheim (Osthaim) betroffen.
König Wenzel genehmigt Bischof Gerhard von Schwarzburg, eine Weinsteuer im Hochstift Würzburg zu erheben.
Else von Dettelbach (Detelbach), die Witwe von Arnold von Seinsheim (Sainshaim), ihr Sohn Dietrich und Eberhard von Seinsheim (Sainshaim zu Schernaw) verkaufen alle Rechte, Nutzungsrechte, Güter und Gülte, die sie in Dorf und Gemarkung Dettelbach (Detelbach) besitzen, für 1100 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
König Wenzel bewilligt Bischof Gerhard von Schwarzburg, für ein Jahr den zwanzigsten Pfennig von allen Gütern, einen Turnos (Münzeinheit) von jedem Malter Mehl sowie bei Kaufgeschäften drei weiße Pfennige von jedem Pfund Heller zu nehmen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt eine Steuer auf Wein und Getreide, die sowohl Geistliche als auch Weltliche leisten sollen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt mit Bewilligung der Prälaten, Geistlichkeit, Grafen, Herren und Ritter eine fünfjährige Datz.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt von allen Bewohnern des Hochstifts Würzburg eine Landsteuer.