Nur die Würzburger Bischöfe dürfen laut Bischof Gerhard von Schwarzburgs Lehenbuch im Amt Lichtel (Liehental) Schafe halten.
Die Herren von Lisberg (Liebsperg) verpflichten sich als Dienstmänner Bischof Gerhard von Schwarzburgs und öffnen ihm ihr Schloss.
Die Bischöfe Gerhard von Schwarzburg und Johann von Brunn befehlen ebenfalls, eine Klosterordnung aufzurichten und durchzusetzen.
Mechthild von Lisberg (Liebsberg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen ihren Anteil am sogenannten Kammerforst (Camerforst) zusammen mit anderen Gütern im Amt Karlburg (Carlburg) und in Arnstein (Arnstain) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Ein späterer Schreiber erwähnt außerdem den sogenannten Hof Rumbrodt in Karlstadt (Carlstatt) sowie die Burg Bracht (Bracht), die von Bischof Albrecht von Hohenlohe dem Landgrafen von Hessen abgewonnen wurde (Albrecht den landgraffen zue Hessen ubertzogen).
Mechthild von Lisberg (Lisperg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen etliche Güter und Nutzrechte in den Ämtern Karlburg (Carlburg) und Arnstein (Arnstain) sowie den Kammerforst (Camerforst) und einen Karlstädter Hof (Rumrodt ain hoff zu Carlstatt) an Bischof Gerhard von Schwarzburg und verzichten auf ihren Anspruch auf die Burg Bracht (Brachta).
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die von den Schwestern Elisabeth von Hohenlohe und Kunigunde von Eberstein gekaufte Hälfte an Burg, Stadt und Amt Krautheim (Crauthaim) für 2020 Gulden an den Würzburger Domherrn Hans Hofwart (Hoffwart) und dessen Bruder Eberhard.
Das Dorf Linden (Lind) wird an Peter von Reurieth (Rewriet) verpfändet. Fries kann nicht feststellen, von wem und zu welchem Zeitpunkt das Geschäft abgeschlossen wurde, geht aber davon aus, dass dies unter Bischof Gerhard von Schwarzburg geschehen sei (Anm.: 28. September 1398). Nach Peter von Reurieths Tod verpfändet der Vormund von dessen Tochter Margarethe, Dietz Truchsess (Truchsess), in Rücksprache mit Bischof Johann von Egloffstein, das Dorf an Graf Friedrich von Henneberg, wobei dem Hochstift ein Rückkaufsrecht eingeräumt wird. Vier Jahre später verpfändet Johann von Egloffstein unter anderem das Dorf Linden sowie Sternberg (Sternberg), Königshofen (Kenigshofen)und Eyershausen (Ischershausen).
In der Auseinandersetzung mit dem Städtebund sucht Bischof Gerhard von Schwarzburg die Hilfe des Mainzer Bischofs Johann II. von Nassau und vergönnt diesem, die verpfändete Hälfte an Krautheim (Crauthaim) von Hans Hofwart ( Hoffwart), dem Sohn Eberhards, abzulösen. Er behält jedoch dem Hochstift Würzburg jährlich ein ewiges Wiederlösungsrecht für 10000 Gulden vor, was Bischof Johann II. schriftlich bestätigt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg gerät in Konflikt mit den Bürgern von Würzburg (Wirtzburg), Karlstadt (Carlstat) und anderen Städten im Hochstift, was in der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) gipfelt. Fries verweist hierfür auf ain sunder buchlin. Das Domkapitel verpfändet in dieser Auseinandersetzung etliche Zehnten und Güter, um dem Bischof die Kriegsführung und Hofhaltung zu finanzieren, so dass sie ihm insgesamt 16000 Gulden leihen. Nach Bischof Gerhards Tod verpfändet dessen Nachfolger Johann von Egloffstein Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt für 10000 Gulden an das Domkapitel und gewährt diesem die Nutz- und Nießrechte, bis die Summe zusammengekommen ist. Die restlichen 6000 Gulden verpfändet Bischof Johann auf Stadt und Amt Mellrichstadt (Melrichstat).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Der verstorbene Bischof Gerhard von Schwarzburg hatte 5000 Gulden von den Schweigerern (Swaigerern) erhalten und versprochen, ihnen dafür Einkünfte in Stadtschwarzach (Swartzach) und Kitzingen (Kitzingen) zuzuweisen, was aber wegen unglücklichen Umständen nicht geschehen ist. Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel schließen mit Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Swaigerer) nach deren hefftiger vorderung folgenden Vertrag: die Schweigerer sollen Bischof Johann 600 Gulden bar übergeben und erhalten dagegen Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat) mit allen Gefällen und Nutzrechten so lange verpfändet, bis sie die Pfandsumme von 5600 Gulden zurückerhalten haben. Danach sollen Schloss, Stadt und Amt wie bereits zuvor wieder an das Domkapitel verpfändet sein. Den Schweigerern wird dies schriftlich bestätigt.