Künzelsau (Contzelsaw) ist ein Ganerbendorf. Da sich dort zahlreiche Fehden zutragen, wird Bischof Lorenz von Bibra ebenfalls Ganerbe, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Güter, Zinsen und andere Rechte in Künzelsau von Zürich von Stetten (Steten).
Fries findet für Bischof Lorenz von Bibras Regierungszeit keine Datz verzeichnet. Zur Besteuerung der Geistlichen unter den Bischöfen Rudolf von Scherenberg, Lorenz von Bibra und Konrad von Thüngen verweist Fries auf das Fiskalamt als Informationsquelle.
Bernhard von Bastheim (Basthaim) und Dietrich von Schneeberg (Schneberg), die Vormünder von Karl von Bastheims hinterbliebenen Kindern, verkaufen etliche Gülte, Zinsen und andere Gefälle an Bischof Lorenz von Bibra und das Hochstift. Von dem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Augsfeld (Augsfelt), Knetzgau (Gnetzgaw), Donnersdorf (Dampssdorf), Eschenau (Eschenaw), Dürrfeld (Durfelt), Hundelshausen (Hummelshausen), Oberschwappach (Schwappach), Stöckach (Stokach), Prappach (Protbach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainvelt), Wohnau (Wunaw), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth).
Bischof Lorenz von Bibra kauft Nutzrechte, Gefälle, Einkommen, Rechte sowie ein Teil am Künzelsauer Gericht für 350 Gulden von Kilian von Stetten (Steten).
Bischof Lorenz von Bibra wird als Ganerbe von Künzelsau (Contzelsaw) angenommen, gelobt den Burgfrieden und übergibt sein Revers.
Karl von Kronberg (Cronberg) fordert von Bischof Lorenz von Bibra zwei Fuder Wein, die ihm seiner Meinung nach jährlich in Karlstadt (Carlstat) zustehen. Als diese ihm verweigert werden, beginnt er eine Fehde gegen das Hochstift, welche aber durch Graf Eberhard von Königstein beigelegt wird.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet den Bewohnern des Hochstifts Würzburg, Barette, Filzhüte und Brusttücher zu tragen.
Es ergeht ein päpstliches Conservatorium an den Bischof von Bamberg und die Dekane von Eichstätt und Aschaffenburg gegen die Weitergabe von Würzburger Kirchengut und gegen die Verhinderung der Gerichtsbarkeit.
Nach Bischof Lorenz von Bibras Tod gelobt dessen Nachfolger Konrad von Thüngen Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben im Handgang den Burgfrieden und empfängt daraufhin von den Einwohnern die Erbhuldigung.