Bischof Lorenz von Bibra verleiht Konrad von Schaumberg (Contzen von Schaunberg) und Peter von Maßbach (Petern von Masbach) die Lehen, die sie zuvor von Bischof Rudolf von Scherenberg versprochen bekommen.
Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot) empfängt 300 Gulden von Konrad von Schaumberg (Contzen von Schaunberg) und Peter von Maßbach (Petern von Masbach) und überstellt sie Dietrich von Thüngen (Dietzen von Thungen). Dietrich übergibt der Grafschaft Henneberg dafür etliche Güter zu Mittelsinn (Mitelsin), die der Graf von Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen erhält. Dafür verzichtet der Graf auf die 15 Gulden jährlichen Zinses zu Arnstein (Arnstain).
Bischof Lorenz von Bibra gestattet es Erhard Heidenfelder (Erhart Nestler sunst Haidenuelder genant), sein Haus am Markt zu verlängern. Falls der Bischof oder einer seiner Nachfolger jedoch anordnen sollte, dass der Anbau geräumt werden müsse, so sollen er, seine Erben oder ein Nachbesitzer des Hauses dem Folge leisten. Darüber übergibt Erhard Nestler ein Revers.
Bischof Lorenz von Bibra ernennt Georg Thaer von Vlin (Georgen Thaer von Vlin) zum Münzmeister und einigt sich mit ihm, dass er genau darauf achten soll, dass das Bleikorn in allen Proben abgezogen wird. Von den Schillinge werden 103 Stück pro gemischter Mark hergestellt. Sie enthalten genau sieben Lot Silber. Von den Pfennigen entsprechen 29 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält genau fünf Lot Silber. Von den Heller entsprechen 26 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält drei Lot Silber.
Bischof Lorenz von Bibra lässt dem Münzmeister Georg Thaer von Vlin Silbergranulat, Münzstücke und Münzen aus der Kammer geben. Der Prüfer der Münzen erhält ebenfalls Lohn, ebenso wie die Knechte des Münzmeisters, für die die Kosten erstattet werden. Außerdem beschafft Bischof Lorenz von Bibra den Prägestempel. Der Münzmeister selbst erhält von der Mark Feinsilber zwei Schilling, dreieinhalb Pfennige und sechs Heller als Lohn. Die Bestimmung über den Wechselkurs obliegt dem Bischof.
Bischof Lorenz von Bibra trifft sich in Bamberg mit Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim. Sie beschließen, dass keine anderen Münzen erlaubt sind, als die der vier Kurfürsten am Rhein: Die Gulden des Pfalzgrafen Philipp (pfaltzgraue Philipsen), die in Neumarkt in der Oberpfalz (Newenmark) geprägt werden, die Münzen des Herzogs Albrecht von Sachsen ( Herzogen von Sachsen Marggraue Albrechten), die von Kurfürst Sigmund von Österreich (Herzoge Sigmunden von Osterreich), von Herzog Otto V. von Bayern (Herzoge Oten von Bairen) und die Friedrichs V. von Brandenburg (Fridrichen von Brandenburg). Außerdem sind die Gulden der Herren von Weinsberg (Weinsperger) zu Basel (Basel), Frankfurt (Franckfurt) und Nördlingen (Nördlingen) geprägt, sowie Königssteiner Münzen (Kunigstainischen), geprägt in Nürnberg (Nurenberg), Köln (Cölner) und Werder (werder), akzeptiert. Solange das Gewicht gleich bleibt, hat die Mark 18,5 an Goldgewicht, die gemischte Mark dreieinhalb an Goldgewicht in Silber und zwei an Goldgewicht in Kupfer. Von diesen Gulden entsprechen nicht mehr als 107 Stück eineinhalb Kölner Mark (Colnisch mark). Bei großen Zahlungen werden 108 Stück zugelassen. Beide Bischöfe lassen Gewichte herstellen, um die Münzen zu überprüfen und zu vergleichen. Bischof Lorenz erlässt in diesem Sinn eine Ordnung für das Hochstift Würzburg.
Bischof Lorenz von Bibra nimmt Martin Lerchen von Neuenmarkt (Martin lerchen vom Newenmarkt) als Münzmeister an und trifft mit ihm eine Übereinkunft. Dieser soll Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller prägen. Der Münzmeister soll Gold, Silber, Kohlen, Zusatz und alle anderen Gerätschaften beschaffen, die er für seine Arbeit braucht. Auch die Knechte und das Gesinde darf er beschäftigen. Die Kosten hierfür tragen das Hochstift Würzburg und der Münzmeister selbst.
Die Goldmünzen sollen im Feingehalt denen der Kurfürsten am Rhein entsprechen. Pro Schlagschatz soll der Münzmeister von jeder Mark einen viertel Gulden bekommen. Vom Gold des Bischofs, das zu Münzen verarbeitet wird, bekommt der Münzmeister von jeder Mark so viel, wie die Münzmeister in Nürnberg (Nurenberg) bekommen. Bei der Produktion entstehende Metallreste fallen dem Münzmeister zu. Die Silbermünze soll nach einem genauen Feingehalt hergestellt werden, in den Proben soll das Bleikorn abgezogen werden. Von den Schilling sollen 103 Stück einer gemischten Mark entsprechen und genau sechs Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Pfennigen sollen 29 Stück einem gemischten Lot entsprechen, die Mark soll vier Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Hellern entsprechen 36 Stück einem gemischten Lot, die Mark enthält zwei Lot und drei Quinten Silber. Für jeden Schlagschatz an Silbermünzen soll der Münzmeister einen goldenen Schilling erhalten.
Die hier verlauteten Bestimmungen werden nicht durchgesetzt. Fries vermutet, dass es an dem frühen Tod des Münzmeisters Martin Lerchen von Neuenmarkt (Mertin Lerch) liegt. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz von Bibra Peter Standner vom Schneeberg (Peter Standneren vom Schneberg) als Münzmeister an. Dieser soll alle Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller so münzen, wie es Martin Lerchen von Neumarkt gemacht hätte.
Der Münzmeister soll Schutz und Schirm erhalten und verteidigt werden. Er ist befreit von der Reichssteuer und von allen Diensten. Wer in der Münzwerkstatt arbeitet, soll Frieden und Geleit bekommen, ausgenommen Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit und der Münze selbst. Das Gesinde und die Knechte sollen rechtlich dem Münzmeister unterstehen, mit Ausnahme der Angelegenheiten der Halsgerichtsbarkeit. Der Münzmeister muss sich vor niemandem verantworten, außer vor den Fürsten und ihren Hauptmännern.