Die Fürsten beschließen, dass ein jeder von ihnen den besten Ritter aus seiner Ritterschaft, bis zum Rittertag zu Kitzingen (Kitzingen), in der Zeit zwischen Ostersonntag und dem darauffolgenden Sonntag zu sich holen soll. So wie es ihnen zusteht, handeln sie nach Recht und Ordnung und gestehen den Rittern Rechte, Mitsprache und Forderungen zu. Die drei Fürsten müssen von neun Räten jeweils zwei, die Grafen und Herren jeweils einen und die Ritterschaft zwei Personen stellen. Bei dem Treffen gibt es eine gemeinsame Mahlzeit, genannt Maß. Der Würzburger Bischof beschwert sich, dass er vom Rat am stärksten benachteiligt wird. Dadurch entstehen Einschränkungen der Regalien, Saalgerichte, Hofgerichte, Landgerichte und weiteren Gerechtigkeiten für ihn. Dies bedeutet gleichzeitig eine Beschneidung der königlichen Rechte von Appelation und Instanz vor dem Kammergericht. Deshalb kann dies nicht gestattet werden. Jeder der die fürstliche Gnade begehrt, soll am Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) anwesend sein. Gibt es jedoch Schwierigkeiten jemanden zu finden, so soll derjenige Fürst eine Suchanzeige schreiben.
Zum zunächst angedachten Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), kommen Grafen, Herren und die Ritterschaft zusammen. Der Rittertag wird jedoch nicht abgehalten und ein neuer Rittertag zu Schweinfurt angesetzt. Auf diesem Rittertag beschließen sie, dass alles was den Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Nutzen und zu Gute kommt bei altem Recht bleibt. So sollen alle sechs Ritterkantone in Franken zu einem Rittertag zusammen kommen und das oben genannte besprechen. Daraufhin sucht jeder Ort bei Bischof Lorenz von Bibra Geleit.
Bischof Lorenz von Bibra beratschlagt, welche Antwort er der Ritterschaft geben soll. Er kommt zu dem Schluss, unter einer Ausnahme Geleit zu gewähren.
Bischof Lorenz von Bibra schickt seine Räte nach Schlüsselfeld (Schlusselfelt), Bad Mergentheim (Mergetheim), Münnerstadt (Munerstat) und Ebern (Ebern() und wirbt für die Rittertage.
Bischof Lorenz von Bibra und sein Domkapitel erfahren, dass sich bei der Ausschreibung nicht an alte Abmachungen gehalten wurde. Grafen, Herren und die Ritterschaft sollen Ehre und Wohlergehen ihrer selbst und ihrer Nachkommen bedenken und auch die Handlungen ihrer Vorgänger einbeziehen. Mit diesen habe es keine Uneinigkeiten dieser Art gegeben, falls Handlungen des Bischofs der Ritterschaft zum Nachteil sein, würde er dies gerne berichtigen und der Ritterschaft seine Treue beweisen.
Die Ritterschaft von Münnerstadt (Munerstat ) gibt als Antwort, dass Bischof und Domkapitel ihren Vertrag falsch verstanden hätten. Der Vertrag richtet sich nicht gegen diese, woran kein Zweifel besteht.
Die Bischöfe von Bamberg (Bambergk), Georg Schenk von Limpurg, und Würzburg (Wurtzburg), Lorenz von Bibra, kommen in Haßfurt (Hasfurt) zusammen, um eine Einigung zu beschließen, welche sie an ihre Domkapitel schicken.
Auf den Versammlungen der Ritterschaften werden Bündnisse geschlossen und Hauptmänner bestimmt, was wiederum den beiden Bischöfen Würzburgs und Bambergs nachteilig ist. Bamberg (Bamberg) soll deshalb Gesandte seiner Räte und seines Domkapitels zu der Versammlung der Ritterschaft schicken, damit diese Auskunft darüber geben, dass die dort beschlossenen Vereinbarungen dem Bischof nicht schaden sollen. Aufgrund ihrer Billigkeit und ihren Verwandschaftsverhältnisse gebührt ihnen dies nicht.
Dasselbe soll auch Würzburg (wurtzburg) auf den Rittertagen zu Königshofen (Konigshofen) und Schweinfurt (Schweinfurt) tun. Die zwei Bischöfe sollen sich die Antworten gegenseitig zukommen lassen.
Die kaiserlichen Räthe schreiben an Bischof Lorenz von Bibra bezüglich der Ritterschaft. Die Ritterschaft hat einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) ausgeschrieben, dabei haben sie dem Kaiser das Geleit schriftlich zugesichert. Es wird darum gebeten, Bischof Lorenz von Bibra solle sich selbst und bei allen Bewaffneten, die ihm unterstehen, verfügen, jeden zu verschonen und Geleit in seinem Land und Gebiet zuzusichern.