Gottfried II. Schenk von Limpurg übergibt Bischof Lorenz von Bibra ein Revers bezüglich der Erbvogtei über Comburg (Camberg).
Domherr Wilhelm Schenk von Limpurg hat in Vertretung seiner Neffen Friedrich und Gottfried die Erbvogtei, Schutz- und Schirmpflicht über Comburg (Camberg) inne, bis der älteste Bruder Friedrich alt genug ist. Zwischen beiden Brüdern kommt es aber zu einer Erbteilung: Friedrich erhält Speckfeld (Spekvelt) und Gottfried erhält Limpurg (Limpurg). Bischof Lorenz von Bibra verleiht daher Gottfried Schutz und Schirm über Comburg. Der Empfang wird schriftlich bestätigt, indem Gottfried seinen besiegelten Revers übergibt.
Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg schließen eine Abrede wegen der Kollation der geistlichen Lehen. Gottfried verpflichtet sich, mit Bischof Lorenz' Unterstützung beim Papst darum anzusuchen, dass er und seine männlichen Nachkommen die Kollation ebenso wie die Erbvogtei als Mannlehen empfangen und tragen dürfen unter der Bedingung, dass dies die Pfarreien und andere inkorporierte Lehen nicht betreffen solle. Von den Propsteien sollen die Schenken nicht mehr als 200 Gulden jährlich nehmen.
Bischof Lorenz von Bibra vereinbart mit den Schenken von Limpurg (Limperg), wie man bezüglich der Verleihung der Pfründe des Stifts Comburg (Camberg) verfahren soll.
Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) verkauft ein Drittel des Zehnten zu Lind (Lind) und andere Güter an Bischof Lorenz von Bibra. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Ebern (Ebern), Herbelsdorf (Herbelsdorff), Frickendorf (Frickendorff), Unterelldorf (Nidern Eltdorff) und Untermerzbach (Mertzbach).
Werner von Luther (Luther), der gegenüber Bischof Lorenz von Bibra Forderungen geltend machen möchte, wird vom Fuldaer Abt Johann mit dem Hochstift Würzburg vertragen.
Fabian von Lisberg (Lisperg) verkauft einen Wald bei Lisberg namens Fuchsenwiese (Fuchswis) für 300 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra. Im Verkauf inbegriffen sind ebenfalls der Wald Seeholz (Seholtz), der Wald Zottlitz (Zottlitz), der Schaumberger Holz (Schaunberger holtz) und der Wald Seesbühl (Sesbuehel).
Ein Knecht Weigands von Luther (Luther) namens Lindenschmid (Lindenschmid) wird von Bischof Lorenz von Bibra von der Strafverfolgung freigestellt.
Weigand von Luther (Luther) wird von den Landgrafen von Hessen mit Bischof Lorenz von Bibra vertragen.
Bischof Lorenz von Bibra gibt dem - nach der Umwandlung - Stift Comburg (Camberg) eine Ordnung, ebenso Bischof Konrad von Thüngen acht Jahre später.