Im alten großen Quitanzbuch steht unter dem Stichwort Liechtenstain, dass Apel von Lichtenstein zusammen mit seinen verwandten Amtleuten dem Bischof Johannes von Egloffstein zuerst den Erhalt von 900fl., dann den Erhalt von 1000fl. Auf die Ämter Ebern und Seßlach quitiert habe. Deswegen seien von der Hauptsumme 14400 abgezogen worden, woraus Fries interpretiert, dass den Pfandnehmern die jährlichen Nutzungen überlassen und von der Haubtsumme abgezogen wurden, bis das komplette Pfand von 6792fl bezahlt war.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Stadt und Amt Ebern sowie die Burg Geiersberg den Herren Heinrich, Kaspar und Balthasar von Waldenfels (Haintz Casper und Balthasar) für eine stattliche Summe (vmb 1 namhafftige summa ) und Dietrich Schott (Dietrich Schot)Stadt und Amt Seßlach. Im selben Jahr noch lösen an der Baunach ansäßige Adelige die beiden Ämter und die Burg den Herren von Waldenfels und den Schott für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden wieder ab. Unten stehen die Namen der neuen Pfandnehmer.
Die Bürger von Ebern bezahlen die Pfandsumme, die die Rittergeschlechter aus dem Ritterkanton Baunach an der Stadt und am Amt Ebern hatten und werden deswegen von Bischof Johann von Brunn für 13 Jahre von der Steuer und Bede befreit. Zwei Jahre vor Ablauf der Frist, gibt es allerdings eine großen Brand in der Stadt, weswegen die Bürger zusätzlich zu den 13 Jahren noch auf weitere vier Jahre von Steuer und Bede befreit, um die Schäden ausbessern zu können, die die Feuersbrunst angerichtet hat. Für diese Befreiung erhält der Bischof die Zustimmung des Domkapitels.
Von der genannten Hauptsumme auf den Ämtern Ebern und Seßlach werden 1100 Gulden abgelöst, der Rest wurde geteilt und vieles davon kommt in die Hände anderer Geschlechter. Fries merkt an, dass der Vorgang nicht genau nachvollzogen werden könne und verweist auf seine Quelle im Amtsbuch Liber Primum Contractuum Rudolfi.
Die Hauptsumme auf den Ämtern Ebern und Seßlach wird von Bischof Rudolf von Scherenberg komplett gelöst, was von Martin (Mertin Swaigerer und Otto Schweigerer (Ot Swaigerer) quitiert wird.
Die Quittanzien und der Halsbrief beider Eheleute finden sich im Liber I Contractum Rudolfi, f. 238 und im Liber Emptionum f. 140 u. 141.
Die dritte Tochter von Hermann von Schwarzenberg und Elisabeth Kolowrat, Margarethe, wird mit Martin von Wallenfels (von Waldenfels) vermählt, mit dem sie sieben Kinder hat, nämlich Heinrich, Friedrich, Christof, Kaspar, Margarethe, Brigitte und Katharina (Haintzen, Fritzen, Christofen, Caspern, Margarethen, Brigiten vnd Catherin). Sie alle verkaufen das Sechstel, das ihre Mutter am Pfandschilling besitzt, Bischof Rudolf für 900 Gulden.
Apel von Lichtenstein erlässt dem Stift von dem Pfandschilling auf dem Ungeld 100 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Wilhelm, Georg und Burkard von Stein zu Altenstein (Wilhelm, Georg vnd Burchart vom Stain zum Altenstain) jährlich 100 Gulden auf Ebern und löst sie wieder mit 1900 Gulden ab.
Weil Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Dietz Truchsess von Wetzhausen) Hanns Zollner von Rottenstein (Hanns Zoller) 630 Gulden schuldet, geht sein Pfandschilling an ihn, danach als Erbe seiner Töchter an Heinz Truchsess von Wetzhausen. Bischof Lorenz von Bibra löst ihn wieder aus.