Kaiser Karl V. hat vor, den Gemeinen Pfennig von den fränksichen Adligen einzunehemen. Die fränkischen Fürsten teilen der Ritterschaft mit, dass sie vorhaben den Kaiser in seinem Vorhaben zu unterstützen.
Die Hauptmänner der sechs Ritterkantone und andere Grafen, Herren und Ritter verfassen auf dem Rittertag zu Schweinfurt ein Schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, in dem sie ihm mitteilen, dass sie Kaiser, Kurfürsten, Fürsten und Stände auf dem kommenden Reichstag - oder später den Stadthaltern und dem Reichsregiment zu Nürnberg (Nuremberg) - ihre Beschwerden, die sie auf dem Rittertag formuliert haben, vortragen wollen. Möchte der Bischof den Vortrag dieser Beschwerden vor dem Kaiser verhindern, so soll er der Ritterschaft behilflich sein und bei althergekommenen Vereinbarungen bleiben. Er soll seinen Räten befehlen, mit den Abgesandten der Ritterschaft zu reisen, damit sie sich gemeinsam vor dem Reichsregiment gegen die Einführung neuer Abgaben einsetzen können.
Bischof Konrad von Thüngen antwortet auf ein Schreiben der Ritterschaft und sagt, dass die Beschwerdeartikel, um die es in dem Schreiben geht, weder bei diesem beigelegt sind, noch, dass er diese erhalten hat. Er weiß auch nichts von alten Verträgen, die in dem Schreiben erwähnt sind. Ihm ist nur ein Vertrag bekannt, der vor 60 Jahren von Bischof Johann von Grumbach und dessen Domkapitel verfasst wurde und und sich seit dem in Gebrauch befindet. Sollten weitere Beschwerden vorliegen, sollen ihm diese vorgetragen werden. Er erklärt sich jedoch bereit, den Vertrag, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst hat, anzuerkennen.
Personen, die auf dem Rittertag zu Schweinfurt abwesen waren, sollen ein Bekenntnisschreiben darüber abgeben, dass sie den dort geschlossenen Vertrag anerkennen. Diejenigen, die dies nicht tun wollen und sich von der gemeinen Ritterschaft abgrenzen, sollen sich dementsprechend äußern. Diese sollen zukünftig nicht mehr unterstützt und zu keinem Rittertag mehr eingeladen werden. Von den sechs Ritterkantonen nehmen fünf den Vertrag an. Nur das Ritterkanton Altmühl (altmul) möchte zuvor die Genehmigung ihres Herrn einholen.
Bischof Konrad von Thüngen will eine Reiterei zu Pfalzgraf Ludwig V. (pfaltzgrafe Ludwigen) schicken, doch seine Amtsleute und Diener verweigern sich dem. Als er sie doch dazu bewegen kann, wird der Reiterdienst widerrufen. Daraufhin kündigen etliche Personen ihr Amt auf. Dies wird der Ritterschaft in schriftlicher Form auf dem Rittertag zu Schweinfurt mitgeteilt. Es sollen sich etliche vom Adel in seinen Dienst begeben.
Es soll etliche Schmähreden, Bischof Konrad von Thüngen und sein Domkapitel betreffend, auf dem Rittertag zu Schweinfurt geben, die später weiter verbreitet und gedruckt werden. In diesen wird gesagt, dass sich der Bischof ungebürlich verhalten hätte. Er bietet den Grafen, Herren und der Ritterschaft jedoch an, sollten sie sich mit ihren Diensten und Anderem dem Hochstift gegenüber treu verhalten, wie es ihre Vorfahren getan haben, will er sie nach geltendem Recht vor nicht gerechtfertigter Gewalt schützen und so handeln, wie es ihm als Fürst des Reichs möglich ist.
Der Ritterkanton Altmühl (altmuller), mehr als 200 Personen des Ritterkantons Gebirg (Birger) und viele des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalder) unterschreiben den Vertrag, der auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst wurde, nicht und wollen dies auch in Zukuft nicht tun. Es wird einen Rittertag zu Bamberg (Bamberg) angesetzt und beschlossen, sich mit den jeweiligen Fränkischen Fürsten zu Bamberg, Würzburg (Wirtzburg), Eichstätt (Aistat) und den Markgrafen von Brandenburg bezüglich des Ortes und des Termins abzusprechen. Es sollen Abgeordnete aus allen sechs Ritterkantonen kommen um über die Mängel des Vertrags zu sprechen. Es wird darum gebeten, dass zur Erhaltung der Ehre, des Friedens und des Rechts ein Weg gefunden wird, auf dem sich Ritterschaft und Fürsten weiterhin gegenseitig beistehen können.
Die Ritterschaft schreibt Bischof Konrad von Thüngen auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg), dass sie einen weiteren Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) veranstaltet. Sie bitten ihn darum, mitsamt seines Domkapitels dort hinzukommen, um mit ihnen zu verhandeln.
Fürsten, Grafen und Ritterschaft schreiben Bischof Konrad von Thüngen auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg), dass sie sich auf dem vorherigen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) eingefunden und einen Vertrag geschlossen haben, damit Frieden, Recht und Einigkeit erhalten bleiben. Seitdem dieser Vertrag besteht, konnten zuvor stattfindende Missbräuche verhindert werden. Sie bitten die Fränkischen Fürsten zur Unterstützung der Erhaltung der Fürstentümer und Spitäler des Adels zu Franken. Außerdem berichten sie, dass der Würzburger Bischof noch nicht dem Schwäbischen Bund beigetreten ist. Der Schwäbische Bund ist entschlossen, einen Heereszug in Franken zu unternehmen und fordert viele vom Adel dazu auf, am Dienstag nach Exaudi nach Nördlingen (Nordlingen) zu ziehen. Dieser Aufforderung will die Ritterschaft jedoch nicht nachkommen.
Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft schicken Sylvester von Schaumberg (Siluestern von Schaumberg) und Friedrich von Redwitz (Fritzen von Redwitz) zu Bischof Konrad von Thüngen, um ihm vorzutragen, was sie auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg) beschlossen haben. Der Bischof sagt ihnen, dass er sich mit seinem Domkapitel bespricht und ihnen eine Antwort zu Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen von Hennenberg) schickt.