Es folgt der Inhalt der Artikel des Vertrags, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Bad Windsheim schließen: Beschwerden des Adels gegen die Fürsten und die Hohe Obrigkeit; Beschwerden des Adels gegen die Land-, Hof-, Saal- und andere Gerichte der Fürsten und der Hohen Obrigkeit; Beschwerden gegen die Zent- und Halsgerichte der Fürsten; Beschwerden gegen das kaiserliche Kammergericht; Beschwerden gegen den ausgegangenen Landfrieden; Beschwerden gegen die Handlungen des kaiserlichen Reichsregiments; Beschwerden des Adels gegen den Schwäbischen Bund; Andere Beschwerden die oben erwähnten Dinge betreffend; Große Kaufmannsgesellschaften betreffend; Abgaben an Geistliche im Heiligen Römischen Reich. Es liegt auch eine kurze Antwort von Doktor Eucharius Steinmetz (doctor Stein mitz) vor.
Die Gemeine Ritterschaft wird auf dem Landtag zu Würzburg (Wirtzburg) bei Bischof Konrad von Thüngen vorstellig. Sie tragen ihm Beschwerden über die Bauern vor, die ihnen im Zuge des Bauernkriegs Schaden zugefügt haben. 1. Sie bitten um Erstattung der Schäden vom Bischof so, wie sie auch das Hochstift Bamberg (Bambergk) bewilligt hat.
2. Es ist zu verhindern, dass Pfarrer oder deren Stellvertreter die armen Leute zum Aufruhr bewegen. Man soll sich mit verständigen Personen zusammentun, die die evangelische Wahrheit verstehen. Diese sollen dazu verordnet werden, mit zwei Personen aus dem Adel im Land herumzureiten, um die Seelsorge betreibenden Prediger zu verhören. Zukünftig soll niemand zum Prediger angenommen werden, der nicht durch die Verordneten verhört wurde. Die Ritterschaft ist entschlossen, ihre Untertanen nicht mit aufgedrängten Neuerungen oder Abgaben zu belasten, die sie nicht leisten können. Die Untertanen sollen außerdem an den Gerichten nicht mehr so schlecht behandelt werden und jeder soll nur gerechte Abgaben leisten müssen.
3. Der Bischof soll den Grafen verbieten, weiterhin so zu jagen, wie sie dies seit jeher tun. Daduch entsteht den armen Leuten solch ein Schaden, dass sie es sich nicht mehr leisten können, ihre Güter zu bebauen, wodurch es ihnen wiederum nicht möglich ist, ihre Zinsen und Gülten zu bezahlen.
4. Man soll Waffenknechte und Angehörige der Ritterschaft noch eine Zeit lang beisammen behalten und streiffen lassen, um gegen Brandschatzung und andere Tyranneien vorgehen zu können. Es werden Leute trotz gezeigter Demut und Gehorsamkeit erstochen und geköpft. Sie sollen lieber zum Wiederaufbau von Schlössern gebraucht werden und erbeutete Dinge wieder zurückgeben.
Der Bischof soll Wirtshäuser und andere Orte besetzen, um die Bauern weiterhin beaufsichtigen zu können und entlaufene Bauern festzusetzen und zu bestrafen.
6. Bischof Konrad von Thüngen soll sich mit benachbarten Fürsten und Hochstiften beratschlagen, wie man sich gegenseitig unterstützen kann, sollte es zu weiteren Unruhen kommen.
7. Schloss Marienberg (vnser Frawen berg) soll befestigt und ausgebaut werden.
8. Es sollen ein, zwei oder drei Flecken innerhalb des Schlosses Marienberg ausgebaut werden, die für die Verteidigung bedeutend sind.
9. Zuvor genannte Befestigungen um und innerhalb des Schlosses Marienberg sollen für Bürger und Bauern unzugänglich sein und vor ihnen verborgen werden.