Die Bischöfe beschließen, dass wenn die Ritterschaft zu Franken nicht nur an ihren zuständigen Bischof, sondern auch an andere Fürsten Beschwerden richtet und diese darauf nicht reagieren, ein gemeinsamer Tag vom Bischof veranstaltet wird, an dem diese Belange geklärt werden.
Die Ritterschaft übergibt den drei Fürsten des Hochstifts Bamberg, Würzburg und dem Markgrafen von Brandenburg etliche Beschwerden. Diese beinhalten: Mängel bezüglich der geistlichen Reformation; Beschwerden bezüglich des Sends; die geistliche Reformation soll gedruckt werden; die Bischöfe sollen es unterlassen, die geistlichen Güter zu nehmen, die Personen der Ritterschaft vererbt bekommen haben; etliche Beschwerden bezüglich der Land-, Zent- und Halsgerichte; die Fürsten sollen keine Übereinkünfte und Verträge mit Fremden eingehen.
Neben diesen Artikeln finden sich bei der Handlung noch 29 weitere, die Bischof Lorenz von Bibra in seiner Antwort jedoch ablehnt. Die Antwort des Bischofs ist nicht an gleicher Stelle verzeichnet wie die Beschwerden.
Bischof Lorenz von Bibra antwortet der Ritterschaft auf ihre Beschwerden. Er hat ihre Beschwerden vernommen und will sich zuvorderst mit den Verträgen, der Reformation der geistlichen Gerichte und der Meldung bei Land- und Zentgericht befassen. Da die Ritterschaft jedoch so viele Artikel vorträgt, kommt dies der Lösung der Probleme nicht zu Gute. Daher will der Bischof sich zuerst mit ausgewählten davon befassen und die anderen auf später verschieben.
Die zuvor genannten Artikel und die Antwort von Bischof Lorenz von Bibra finden sich bei der Klage der Ritterschaft im Büschel Ritterschaft.
1. Der Ritterschaft entstehen durch Amtleute, Keller, Schultheiße und Diener, die ihnen das ihre nehmen, entgegen dem Vertrag von Bischof Johann von Grumbach, etliche Schäden. Versucht die Ritterschaft rechtlich gegen diese vorzugehen, wird ihnen mit Gewalt entgegengekommen.
2. Jeder Bischof soll sich an seine Vertragspflichten halten und sich mit niemandem zusammentun, der gegen die Grafen, Herren und Ritterschaft ist. Der Bischof soll in seinen Entscheidungen frei sein und erfahren, wie Dinge gewesen und geschehen sind.
3. Die Kanzlei verlangt zu viel für Ladungsbriefe bezüglich der Anerkennung von Lehen. Dies steht so nicht im Vertrag.
4. Von den Adligen wird zu viel für Vertrags- und Urteilsbriefe gefordert und eingenommen.
5. Güter, die von einem Grafen, Herren oder anderen des Adels gekauft werden, sollen diesen vom Bischof als Lehen verliehen werden, da dies auch Geistlichen und anderen weltlichen Ständen, die vom Adel Güter kaufen, gestattet und verliehen wird.