Fries verweist auf die päpstlichen Bestätigungen von Bischofswahlen und die damit verbundenen Kosten.
Die Kirche St. Martin in Osterburken (Burckhaim vf dem Otenwald) mit allen dazugehörigen Rechten wird von Ludwig dem Frommen an Bischof Wolfgar und dessen Hochstift übereignet. Diese Schenkung wird später von Ludwig dem Deutschen und Arnulf bestätigt. Von diesen Bestätigungen ebenfalls betroffen sind Nerstain (Verschreibung für Nierstein), Ingelheim (Ingelnhaim), Bad Kreuznach (Creutzenach), Groß-Umstadt (Umbstatt), Lauffen (Lauffen), Heilbronn (Hailpron), Stöckenburg (Stokenburg), Bad Königshofen (Konigshoffen), Schweigern (Schwaigern), Bad Windsheim (Windshaim), Gollhofen (Golhofen) und Willanzheim (Wielandshaim).
Monumenta Boica 28, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1829.
Württembergisches Urkundenbuch 1, 1849.
Regesta Imperii I. Die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918, hg. v. Engelbert Mühlbacher u. Johann Lechner, Nachdruck der 2. Aufl. Innsbruck 1908 - Hildesheim 1966.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Die Herren von Hohenlohe empfangen Burg und Stadt Forchtenberg (sloss vnd stat) von Bischof Wolfram von Grumbach. Die Bischöfe Hermann Hummel von Lichtenberg und Albrecht von Hohenlohe bestätigen diese Lehe. Dies betrifft auch die Grafschaft Flügelau.
Graf Ulrich von Hanau verkauft etliche Güter und Rechte in Dettelbach (Detelbach), Iphofen (Iphoven) und Repperndorf (Repperndorff) an Bischof Wolfram von Grumbach und das Hochstift Würzburg. Kaiser Ludwig IV. bestätigt dieses Kaufgeschäft.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Gregor Heimburg (Haimburg) leiht Bischof Johann von Grumbach 1400 Gulden, damit dieser seine päpstliche Bestätigung finanzieren kann.
Die Privilegien, die Karl IV. im Jahr 1374 für alle Geistlichen im Bistum Würzburg ausgestellt hat, werden durch Kaiser Friedrich III. bestätigt. Diese Privilegien umfassen die Exemtion von fremden Gerichten und das Recht, Laien bezüglich weltlicher Angelegenheiten zu richten.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt der Stadt Fladungen (Fladingen) einen neuen Wochenmarkt am Montag und bestätigt die vier alten Jahrmärkte, nämlich den am 22. Februar (vf petri Cathedra), den am 23. April (vf Sant Georgentag), den am 29. Juni (vf petri vnd pauli apostolorum) und den am 25. November (vf Sant Catherinen tag). Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschiebt auf Bitten der Fladunger Bürger diesen Wochenmarkt von Montag auf Samstag.
Die Privilegien, die Karl IV. im Jahr 1374 für alle Geistlichen im Bistum Würzburg ausgestellt hat, werden durch König Maximilian I. bestätigt. Diese Privilegien umfassen die Exemtion von fremden Gerichten und das Recht, Laien bezüglich weltlicher Angelegenheiten zu richten.
Kaiser Karl V. bestätigt in Brüssel (Prussel) zweimal das Privileg seines Vorvorgängers Friedrich III., dass dem Würzburger Bischof das Erbe von Selbstmördern zufällt.
Die Privilegien, die Karl IV. im Jahr 1374 für alle Geistlichen im Bistum Würzburg ausgestellt hat, werden durch Kaiser Karl V. bestätigt. Diese Privilegien umfassen die Exemtion von fremden Gerichten und das Recht, Laien bezüglich weltlicher Angelegenheiten zu richten.