Die Freiheit für die Salzhändler zu Würzburg haben vor Bischof Rudolf von Scherenberg auch die beiden Bischöfe Johann von Egloffstein und Johann von Brunn erteilt.
Bischof Johann von Brunn schuldet den Brüdern Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michaeln vnd Herman gebrudern Hern zu Schwartzenberg) 2000 Gulden, da sie ihm mit 40 Pferden gegen die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (ochsenfurt) gedient hatten. Dafür verpfändet er ihnen den Zehnt des Domkapitels zu Eßleben (Eisleben) mit allen Rechten, Freiheiten, Gewohnheiten und Zugehörungen in Dorf und Feld. Dies sollen sie so lange innehaben, bis er ihnen die 2000 Gulden bezahlt.
Bischof Rudolf von Scherenberg gestattet es der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) zwei Mal im Jahr einen Jahrmarkt abzuhalten, einen an Visitatio Marie und einen an Judica. Der Bischof erteilt auch alle zugehörigen Geleitrechte, Freiheiten und Rechte.
Bischof Rudolf von Scherenberg erteilt den Salzhändlern Würzburgs (wirtzburg) eine Freiheit. Diese Bürger und Bürgerinnen Würzburgs dürfen mit Salz und Heringen handeln und diese verkaufen. Wenn jemand sie daran hindert, soll derjenige ihnen jedes Mal, wenn dies geschieht, ein Pfund Heller zahlen, beziehungsweise durch den Stadtknecht in dieser Höhe gepfendet werden. Für diese Freiheit sollen sie die Speisekammer des Bischofs jährlich und für immer mit Salz versorgen.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt die Freiheit und Ordnung der Seiler. Da sein Hofmeister auf Grund seiner sonstigen Arbeiten die Aufsicht darüber nicht ausüben kann, ernennt der Bischof Oswald von Weiler (oswalten von weiler) als seinen Oberschultheiß des Hochstifts Würzburg (wirtzburg). Dieser und dessen Erben sollen die Richter und Sprecher der Brunderschaft der Seiler sein. Sie bekommen das Amt als Mannlehen verliehen.
Bischof Lorenz von Bibra bestätigt den Meistern und der Bruderschaft der Seiler erneut ihre Freiheit. Zudem bestimmt er jeweils einen Meister von Haßfurt (Hasfurt), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnertstadt (Munerstat) und Ebern (Ebern).