Darauf hat Bischof Lorenz von Bibra den kaiserlichen Gesandten geantwortet, dass es keine Probleme mit dem Geleit geben soll. Er gibt ihrer Bitte statt und fordert, dass sich die Ritterschaft ebenfalls daran hält und die vom Kaiser bestimmte Ordnung eingehalten wird. Personen, die vom Kaiser mit der Acht belegt wurden oder offene Fehden unterhalten, sollen kein Geleit zugesichert bekommen.
Das Kapitel der geistlichen Fürsten soll ebenfalls Personen zu diesem Treffen schicken. Des Weiteren werden die Fürsten gebeten, allen Besuchern des Rittertages Geleit zuzusichern.
Durch einige Abgeordnete der Ritterschaft wird der Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) mit dem Geleit ausgeschrieben.
Die Ritterkantone Baunach (Baunach) und Rhön-Werra (Ron vnd wern) erbieten sich, zum angesetzten Tag in Würzburg (wurtzburg) zu erscheinen. Dafür erbitten sie Geleit, welches ihnen schriftlich zugesichert wird.
Bischof Lorenz von Bibra gibt den Rittern der Orte Rhön-Werra (Ron), Steigerwald (Staigerwatlt), Baunach (Baunach) und Odenwald (Ottenwald), sowie deren Knechten, Pferden, Hab und Gut Geleit. Dieses wird ohne Ausnahmen ausgestellt. Dafür wird zu Würzburg (wurtzburg) ein Futterzettel ausgegeben.
22. Amtleute können das Fangen von Hasen und Hühnern erlauben. Es wird darum gebeten, dies Bauern und Bürgern zu verbieten und stattdessen dem Adel zu gestatten.
Zusätzlich zu den Beschwerden wird ein weiterer Zettel übergeben, der etliche spezielle Personen betrifft. Außedem werden weitere Begebenheiten aufgezählt: Johann Truchsess (Hans Truchsessen) gegen Otto von Milz (otten von Miltz); der Weinausschank auf Lehen des Adels; Stadtgeld und das Angießen der Maß; Schutz und Schirm soll den Hintersassen des Adels versagt werden; etliche vom Adel wird Unrecht getan, wenn sie eine Bewilligung für ihre Töchter erlangen möchten. Wird die festgelegte Summe abgelöst, so soll sie dem Hochstift zu Lehen gemacht werden; Philipp Schweigerer (philips Schwegerer) beklagt sich bezüglich des Schaftriebs über einen von Steinfeld (vom Steinfelt).
Der Kaiser bezieht sich bei seiner Forderung zudem auf eine Ordnung, die beim Reichstag zu Köln (Coln) beschlossen wurde. Diese besagt, wie Frieden, Rechte und Gerechtigkeit im Land gehalten werden sollen. Maximilian I. weist darauf hin, dass auch die Ritterschaft sich verpflichtet, diese Ordnung einzuhalten.
Die Ritterschaft anwortet auf die Rückmeldung der kaiserlichen Gesandten. Sie haben mitbekommen, dass der Kaiser eine Ordnung für Recht und Frieden im Frankenland vornehmen möchte. Dabei möchte ihm die Ritterschaft behilflich sein. Wie dies ablaufen soll, wird in einer eintägigen Verhandlung geklärt und Mittel und Wege der Umsetzung werden vorgeschlagen.
Der Ritterkanton Baunach (Baunach) versammelt sich in Ebern (Ebern). Hierzu stellt Bischof Lorenz von Bibra für ihre Knechte, Pferde und Güter Geleit. Ausgenommen davon sind seine Feinde. Diese entschließen sich dazu, eine Antwort an die kaiserlichen Gesandten von Schweinfurt (Schweinfurt) zu übergeben. Sie melden, dass sie ebenfalls dem Reich und ihren Fürsten dienen.