Kaiser Maximilian I. dehnt die Verleihung der Regalien an Bischof Friedrich von Wirsberg aus.
Kaiser Konrad II. und seine Frau Gisela von Schwaben (Gisela sein gemahel) übereignen dem Domkapitel und dem Hochstift Würzburg für ihr eigenes Seelenheil im Beisein von Heinrich Schmalfeld (Henrici Schmalfeld) das Dorf Unterregenbach (Regenbach) im Maulachgau (Mulgau).
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.
König Maximilian I. verleiht Bischof Lorenz von Bibra an Stelle des Domkapitels einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Hierfür soll der Bischof in Ausübung seiner Pflicht dem Kaiser und dem Reich verbunden sein und dienen. Der Bischof soll zwar das Reichslehen für das Domkapitel innehaben, dem Domkapitel wird es aber gestattet, dieselben Lehen im Notfall zur eigenen Versorgung und Finanzierung heranzuziehen.
Bischof Konrad von Thüngen leistet zu Worms (Wormbs) gegenüber Kaiser Karl V. einen Eid: Ich Konrad, Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, gelobe und schwöre auf das heilige Evangelium, dass ich, so wahr ich hier stehe, den folgenden Eid getreu befolgen und gehorsam sein werde. Ich will euch, durchlauchtester Fürst und Herr, Karl erwählter Römischer Kaiser als allergütigsten Lehensherren annehmen. Nach diesem Eid will ich diesen somit gegenüber allen kaiserlichen Nachkommen, den Römischen Kaisern und Königen, dem Heiligen Reich und den Menschen selbst ehren. Ich will mich niemals wissentlich gegen die Ehre einer Person vergehen. Von bisherigen Handlungen, die diesem Eid entegegenstehen, distanziere ich mich. Stattdessen will ich über eure Ehre, über die des Heiligen Reichs, den Nutzen und die Frauen wachen und alles nach Kräften fördern. Ich werde gegen alle Handlungen gegen Euch oder euer Kaisertum vorgehen. Hierin soll und will ich treu sein. Ich gelobe den Kaiser ohne Verzicht vor allem zu warnen und auch sonst all das zu tun, was sich für einen treuen Lehensmann des Kaisers und des Heiligen Reiches nach geltendem Recht und Gewohnheit gebürt. All dies will ich ohne Arglist und böse Hintergedanken tun, so wahr mir Gott und das Heilige Evangelium helfen!
Reichslehen sind etliche Grafschaften, Herrschaften und Ortschaften, die das Reich zu Lehen trägt. Kaiser Karl V. bestätigt diejenigen Reichslehen, die durch Tausch- und Kaufgeschäfte an das Hochstift Würzburg kommen. Fries verweist hierzu auf das Stichwort "Lehen" (Lehen).
Bischof Friedrich von Wirsberg leistet zu Augsburg (Augspurgk) seine Lehenspflicht gegenüber Kaiser Ferdinand I.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt werden von Kaiser Ferdinand I. zu Bad Mergentheim (Mergethaim) seine Regalien verliehen. Hierfür muss er eine gewisse Steuer begleichen.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) vor Kaiser Ferdinand I. persönlich einen Steuersatz für das Empfangen von Lehen fest.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt in der kaiserlichen Kammer auf dem Reichstag zu Augsburg (Augspurgk) die zu erhebende Steuer für das Empfangen eines Lehens fest.