Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Einst haben nach dem Tod eines Domherren die Eltern dessen verlassene Klosterhöfe und sonstiges Hab und Gut in Besitz genommen und und sonst niemanden daran beteiligt. Friedrich I. gewährt den Domherren die Freiheit, Testamente zu hinterlassen und ihre Güter zu vererben, an wen sie wollen. Außerdem müssen sie im Falle eines Reichstags oder einer sonstigen Versammlung in Würzburg niemanden außer Fürsten und deren Leibgesinde (aber ohne Pferde) in ihren Klosterhöfen beherbergen.
Regesta Imperii IV. Lothar III. und ältere Staufer 1125-1197. 2. Abt.: Die Regesten des Kaiserreichs unter Friedrich I. 1152 (1122) - 1190. 5 Teilbände, hg. v. Huber Mayr u. Ferdinand Opll, Wien u.a. 1980-2011.
Laut einer Verschreibung leiht Reicholf von Elm (Elma) Bischof Johann von Egloffstein Wein und Getreide im Wert von 1000 Gulden. Auf seinem Sterbebett lässt er dem Hochstift 200 Gulden nach, so dass 800 Gulden verbleiben, allerdings fällt die Verschreibung über die Gesamtsumme in die Hände von Henn und Markel Diemar (Diemar). Die Vormünder von Reicholf von Elms hinterbliebenem Sohn Wilhelm leihen Bischof Johann noch mehr Geld, bis die Schuldsumme 12600 Gulden beträgt. Mit diesem Geld löst Bischof Johann das Amt Klingenberg (Clingenberg) ab und verpfändet es an Wilhelm von Elm. Dessen Vormünder übergeben Bischof Johann wegen der anfänglichen 800 Gulden ein gesondertes Revers.
Anselm von Rosenberg (Rosenberg) erhängt sich. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg nimmt aufgrund der Freiheit Kaiser Friedrichs III. dessen Güter und das ihm verpfändete Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Besitz. Fries verweist außerdem auf einen Bericht über den Fund der Leiche sowie einen Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Anselm von Rosenbergs Tochter.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Kaiser Friedrich III. gibt Rudolf von Scherenberg das Privileg, dass dem Würzburger Bischof das Erbe von Selbstmördern zufällt.
Kaiser Karl V. bestätigt in Brüssel (Prussel) zweimal das Privileg seines Vorvorgängers Friedrich III., dass dem Würzburger Bischof das Erbe von Selbstmördern zufällt.
Die Würzburger Bürgerin Regina Träch (Träch) nimmt sich selbst das Leben. Bischof Konrad von Thüngen nimmt deren Güter in Besitz und überlässt aus Gnade einen Großteil davon ihrer Verwandtschaft, die den Empfang bestätigt.
Wolf Ziegler (Ziegler), genannt Rutler, aus dem Amt Ebern (Ebern) erhängt sich. Bischof Konrad von Thüngen nimmt dessen Güter in Besitz und überlässt diese der Witwe aus Gnade nach ihrer vorgetragenen Fürbitte. Ihre Verwandtschaft bestätitgt den Empfang.
Hans Eiring (Eiring) aus Leuzendorf (Leutzendorf) ersticht sich und wird verbrannt. Bischof Konrad von Thüngen überlässt den Besitz aus Gnade dessen Ehefrau und dessen Sohn Matthias, die den Empfang bestätigen.
Hieronymus Popp (Bop) aus Würzburg erhängt sich. Seiner Ehefrau wird dessen Besitz aus Gnade überlassen.