Wenn ein geistlicher Richter ein rechtmäßiges Urteil fällt, aber er das Urteil nicht vollstrecken kann, weil sich der Verurteilte dem entzieht, darf er den weltlichen Adel um Hilfe bei der Vollstreckung des Urteils bitten. Dieses Vorgehen wird als brachium seculare ("der weltliche Arm") oder auch als Invocare brachium ("den Arm anrufen") bezeichnet.
Ein weltlicher Richter darf den geistlichen Stand um Hilfe bitten, wenn ein vom weltlichen Gericht Verurteilter sich der Vollstreckung entzieht, indem er beispielsweise in einen anderen Jurisdiktionsbereich flieht.
Heinrich Schenk von Roßberg (Hainrich Schenck vom Rosperg) erhält von Bischof Gottfried von Hohenlohe einen Pfund Pfennigzins des Hofschultheißenamts zu Haug als Mannlehen. Daraus folgert Fries, dass dem abgeschafften Gericht zu Haug einst ein Hofschultheiß vorstand. Er merkt allerdings an, dass er sonst keinerlei Informationen darüber finden kann.
Arnold Münzmeister (Arnold Müntzmaister) erhält folgende Lehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe: 27 Schilling Pfennigzins, zwei Achtel Unschlitt, 52 Zinshühner in der Pleich und das Gericht zu Pleichach, zwei Morgen Weingarten am Stain vnter dem Newenhaus, 22 Schilling Pfennigzins und 34 Zinshühner von den Bewohnern der Bölengasse (möglicherweise ist die Bärengasse im Würzburger Stadtviertel Pleich gemeint).
Heinrich und Johann Teufel (Hainrich und Hanns die Teuffel) erhalten von Bischof Wolfram von Grumbach das Gericht zu Pleichach, das sie von Georg, Arnold, Heinrich und Rücker vom Sandhof (Gotz, Arnold,Hainrich und Rücker vom Sandhofe) abgekauft haben. Genauere Informationen über das Gericht kann Fries allerdings nicht geben, da es sich um ein zu seinen Lebzeiten abgeschafftes Gericht handelt.
Marquard Zull (Markart Zull) erhält das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen.
Konrad Zingel (Conrat Zingel) kauft das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Marquard Zull (Markart Zull), der es zuvor von Bischof Albrecht von Hohenlohe verliehen bekommen hatte. Konrad Zingel erhält das Amt nun auch von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen. Das Amt wird Hofschultaisenambt zu Blaichach unter dem Baume genannt und zu ihm gehören 24 Schilling Pfennigzins und 52 Fastnachtshühner, die von den Häusern und Gärten in der Pleichach erhoben werden. Die Bewohner und Eigentümer dieser Häuser und Gärten fallen in den Bezirk des Gerichts zu Pleichach, welches mit dem Hofschultheißenamt verbunden ist. In den Gerichtsbezirk fallen zusätzlich noch die Leute, die den Pfennigzins an das Neumünster geben. Diese Übergabe findet immer am 8. September (Mariä Geburt) in der Pleichach unter einem Baum hinter dem oberen Eckhaus am Judenfriedhof statt.
Gernot Hofschultheiß (Gernot Hofschultais) wird unter Bischof Albrecht von Hohenlohe in den Ritterstand aufgenommen, nachdem er im Jahr 1303 mehrere Lehen von Bischof Andreas von Gundelfingen erhalten hatte, unter anderem den Löwenhof (Lewenhof) und das Gericht zu Pleichach. Gernot Hofschultheiß nimmt den Namen seines Lehensguts auf und wird nun Ritter vom Löwenhof (riter vom lewenhof genant) genannt.
Ursprünglich werden in der Stadt Würzburg und in den Vorstädten zusätzlich zu den üblichen Gerichten noch weitere abgehalten. Diese verschwinden jedoch mit der Zeit. Insgesamt gab es sieben Gerichte, die zu Lebzeiten von Fries nicht mehr abgehalten werden: das Kampfrecht, das Gericht zu Haug, das Hofschultheißengericht zu Pleichach, das Stefansgericht zu Sand (Steffaner gericht zu Sande), das Gericht auf dem Eiermarkt (Airmarckte) und das Judengericht.
Das sogenannte Kampfrecht ist eins von sieben Gerichten, die ursprünglich gehalten wurden, zu Lebzeiten Fries allerdings abgeschafft sind. Fries verweist für nähere Erläuterungen zum Kampfrecht auf seine Bischofs-Chronik und das Landgerichtsbuch.