Bischof Lorenz von Bibra antwortet der Ritterschaft auf ihre Beschwerden. Er hat ihre Beschwerden vernommen und will sich zuvorderst mit den Verträgen, der Reformation der geistlichen Gerichte und der Meldung bei Land- und Zentgericht befassen. Da die Ritterschaft jedoch so viele Artikel vorträgt, kommt dies der Lösung der Probleme nicht zu Gute. Daher will der Bischof sich zuerst mit ausgewählten davon befassen und die anderen auf später verschieben.
4. Von den Adligen wird zu viel für Vertrags- und Urteilsbriefe gefordert und eingenommen.
10. Treulose und ungehorsame Bauern von Adligen sollen von Amtleuten, Kellern und anderen Verwandten des Hochstifts Würzburg verglichen und verhandelt werden, als wären sie Angehörige des Hochstifts. Dadurch würden die Bauern von Gericht zu Gericht geschoben werden, wodurch sie weitere Schäden vom Adel zugefügt bekommen.
21. Das Hofgericht soll vierteljährlich abgehalten werden.
Angelegenheiten der freien Lehen der Ritterschaft, die sie vom Reich oder von Anderen zu Lehen haben, werden vor dem Landgericht verhandelt. Wenn die Ritterschaft um Weisung bittet, kommen die Landgerichte dem jedoch nicht nach, wodurch ihre Lehenspflicht leidet. Die Ritterschaft beruft sich auf Althergekommenes.
Die Untertanen der Ritterschaft werden teilweise für Dinge vor geistliche Gerichte geladen, die dort nicht hingehören, wodurch sie von anderen Arbeiten abgehalten werden. Außerdem verlangen die Prokuratoren Sold. Sie bitten darum, sich an die ausgegangene Reformation zu halten.
Die Reform des Landgerichts wird in vielen Fällen gebrochen. Es wird darum gebeten diese einzuhalten.
Der Ritterschaft und die Ihren werden in den Städten und vor Gericht unrechtmäßig behandelt. Daher verweigern viele das Erscheinen vor Gericht.
Die Untertanen der Ritterschaft, die in den Ämtern des Hochstifts leben, werden zum Teil entgegen althergekommenen Rechts beschwert und vor Gerichte geladen. Wenn sich die Ritterschaft darüber beklagt, wird den Amtleuten und Richtern geglaubt und nicht ihnen. Dies führt dazu, dass sie stets zum Klagen gezwungen werden, es jedoch zu keinem Austrag kommt. Das verstößt gegen altes Recht.
Der Ritterschaft sind in den letzten Jahren des Öfteren Beschwerden aufgrund von Zöllen, Fron, Diensten, Atzungen, Nachreise und weiteren Anliegen zugetragen worden. Dies hat zur Folge, dass die geistlichen und weltlichen Gerichte überladen sind, weshalb die Ritterschaft auf ihre Forderungen keine Antwort erhält. Diese wendet sich an den Bischof und dessen Domkapitel und bittet darum, dass diese sich mit deren Anliegen an den Kaiser wenden. Sollte der Kaiser ablehnen, sich mit den Forderungen auseinander zu setzen, so würde die Ritterschaft gewaltsam gegen ihn vorgehen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass sich diese Handlung dem Bischof und dessen Hochstift sowohl als Vor-, als auch als Nachteil auswirken kann.