Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet die von Ulrich von Hanau erworbenen Güter und andere Nutzungsrechte in Schnepfenbach (Schnepfenbach), Brück (Bruck), Mainbernheim (Mainbernhaim), Kitzingen (Kitzingen) und Prosselsheim (Brosselzhaim) für 1800 Pfund Heller an Hans von Dettelbach (Detelbach).
Monumenta Boica 39, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1868.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet das Haus am Kirchhof in Dettelbach (Detelbach) samt seinen Zugehörungen sowie Güter in Hörblach und Astheim für 1408 Gulden an Georg von Dettelbach (Detelbach). Dieser löst dafür Bischof Gerhards Schulden bei Jente Judine (Judine) aus Basel ab.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Georg und Hans von Dettelbach (Detelbach) die gerechtickait des Hochtsifts in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden.
In der Auseinandersetzung mit dem Städtebund sucht Bischof Gerhard von Schwarzburg die Hilfe des Mainzer Bischofs Johann II. von Nassau und vergönnt diesem, die verpfändete Hälfte an Krautheim (Crauthaim) von Hans Hofwart ( Hoffwart), dem Sohn Eberhards, abzulösen. Er behält jedoch dem Hochstift Würzburg jährlich ein ewiges Wiederlösungsrecht für 10000 Gulden vor, was Bischof Johann II. schriftlich bestätigt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Dettelbach (Detelbach), Brück (Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 2000 Gulden an Heinz Rüd von Collenberg (Colnberg) und dessen Frau Anna (geb. von Thüngen).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Hälfte am Dettelbacher Schloss mit den dazugehörigen Rechten für 900 Gulden auf Lebenszeit an Wilhelm von Abenberg (Abenberg).
Der Marschall Georg von Gebsettel, genannt Rack (Rack), und seine Frau Kunigunde verkaufen eine Kemenate vor dem Dettelbacher Stadttor (Detelbach) samt den dazugehörigen Lehen, Zinsen, Gerichtsrechten sowie Zinsleuten und Güter für 1000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg. Bürgermeiser und Rat von Dettelbach übernehmen die Kaufsumme und erhalten dafür die Nutzungsrechte an den betroffenen Gütern, doch Bischof Rudolf behält sich die Erbhuldigung, die Kriegsfolge und andere Rechte auf den Zinsleuten vor.
Konrad von Neuenstein (Newenstain) verpfändet mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Rudolf von Scherenberg den Zehnten zu Herrentierbach (Dierbach) für sechs Jahre an seinen Schwager Hans von Berlichingen (Berlichingen).
Klaus Zobel von Guttenberg zu Darstadt (Zobel von Gutenberg zu Darstat) verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg Schloss und Dorf Darstadt (Darstat). Dieser erhält dafür 400 Gulden zu einem Zins von 20 Gulden. Laut Nachtragsschreiber ist Lipprichhausen (Lipprichhausen) ebenfalls von diesem Geschäft betroffen.
Clemens von Kreuzberg (Creutzberg) erhält auf den Kammergefällen 100 Gulden zu einem jährlichen Zins von fünf Gulden verpfändet.