Fries gibt an, wo Informationen zum Kampfrecht gefunden werden können.
Wilhelm von Biberbach (Wilhelm Marschalck von Biberbach) und andere Adelige versuchen die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Wilhelm von Biberbach übergibt seinen Hof in Imbach (Jubach) an das Hochstift und erhält es als Mannlehen zurück.
Albrecht von Rechberg ( Albrecht von Rechberg Schiller)und weitere Adelige versuchen im Auftrag von Bischof Otto von Wolfskeel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Albrecht von Rechberg übergibt das Dorf Eislingen (Isingen) zusammen mit dem Gerichtsrecht und den zugehörigen Besitzungen an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Horneck von Hornburg (Horneck von Hornburg) baut an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg). Währenddessen begeht er Raubzüge und andere Straftaten sowohl gegen die Würzburgische als auch gegen die Markgräfliche Seite. Da er trotz der Ermahnung Bischof Johann von Brunns nicht damit aufhört, ziehen Bischof Johann und Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrecht) gegen ihn und nehmen Schloss Jagstberg ein. Für weitere Informationen verweist Fries auf die Bischofschronik.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Johann von Künsberg ( Hannsen vom Kindsbergt ) 100 Gulden für 2 Pferde, die seinem Vater im Krieg Bischof Gerhards von Schwarzburg abgegangen sind. Die entstandenen Schulden betreffen Ulrich von Kindsberg zu Warstein ( Vlriche von Kindsberg zu Werenstain ), der dann Forderungen und Fehde an Bischof Rudolf von Scherenberg vornimmt. Durch eine Zahlung in Höhe von 300 Gulden von Markgraf Albrecht von Brandenburg kommt es zu einer Einigung.
König Ferdinand fordert durch eine Schrift, dass diejenigen, die aus dem Reich gezogen sind, um sich gegen das Reich anwerben zu lassen, wieder zurückkehren sollen.
Der Bürger zu Münnerstadt (Munrichstat) Johann von Kaden (Hanns von Kaden) flüchtet nach dem Bauernkrieg. Er wird jedoch aufgrund der Fürbitte seines Bruders Michael von Kaden (Michel von Kaden) von Bischof Konrad von Thüngen begnadigt. Darüber erhält er einen schriftlichen Beleg.
Im Jahr 1534 erlässt Kaiser Karl V. ein offenes Mandat, in dem er festlegt, dass im Sinne des Landfriedens niemand gegen die kaiserliche Autorität und genauso gegen die Autorität des kaiserlichen Bruders König Ferdinand oder ein Mitglied des Reiches ziehen oder sich anwerben lassen darf. Ein solches Mandat verkündet auch Bischof Konrad von Thüngen erneut im Hochstift.
Sowohl König Ferdinand als auch Bischof Konrad von Thüngen erneuern und veröffentlichen das Mandat von Kaiser Karl V., welches ein Vorgehen gegen Mitglieder des Reiches verbietet.
Bischof Konrad von Bibra erneuert das Mandat von Kaiser Karl V., welches ein Vorgehen gegen Mitglieder des Reiches verbietet.