Die Ritterschaft des Hochstifts Bamberg (Bamberg) trägt sieben Beschwerdeartikel an das Bamberger Domkapitel heran. Diese betreffen den Fall, dass ein Bischof, der durch sein Domkapitel in Unbilligkeiten gerät, welche der Ritterschaft schaden. 1) Es darf kein Geleit zugesprochen werden, dass gegen das Domkapitel vorgeht; 2) Es darf kein Krieg ohne Zustimmung und Wissen des Domkapitels begonnen werden; 3) Es dürfen ohne Bewilligung des Domkapitels keine Adeligen in den Rat aufgenommen werden; 4) Vier Herren aus dem Domkapitel müssen im Rat vertreten sein; 5) Der Bischof darf nicht mehr als 10 Gulden abgeben; 6) Die Lehen der Ritter werden nicht ausreichend beachtet; 7) Anhänger der Ritterschaften dürfen ihre Beschwerden nicht vor dem Landgericht vortragen; 8) Das Geistliche Gericht missbraucht seine Macht. Zudem werden der Klerus und diesem zuteilwerdende Lehen genannt. Die Ritterschaft bittet den Bischof darum, einen Eid zu schwören. Das Domkapitel gibt auf diese Beschwerden eine Antwort.
Die Grafen, Herren und Ritter zu Franken (Franken) beschließen eine Einigung, welche auch "Verständnis" genannt wird. Diese beinhaltet, dass sie sich gegenseitig unterstützen und alte Rechte und Freiheiten beibehalten werden. Dies sprechen sie mit Bischof Johann von Grumbach ab. Sie einigen sich auf gegenseitige Unterstützung in folgenden Fällen: 1) Eine Person erhält nicht dem alten Recht entsprechende Lehen und kann diesen Missstand nicht mehr durch seinen Lehensbrief bezeugen; 2) Jemand wird, entgegen dem alten Gesetz, genötigt Dienste zu erbringen und Pflichten nachzugehen; 3) Dem alten Recht widersprechend werden einer Person und deren Anhängern Steuern und Schatzungen auferlegt; 4) Einer Person wird ihr Schloss oder ihre Stadt widerrechtlich entzogen; 5) Jemand wird während einer Fehde gefangen genommen.
Da der Adel nicht die erhoffte Unterstützung ihrer Fürsten erhielt, wendet er sich von seinen Fürsten ab und sucht andersweitig nach Hilfe. Dies führt zu Unruhen im Land.
Ohne den Adel ist es den Fürsten nicht möglich, ihr Fürstentum zu erhalten, wodurch dieses dem Reich nicht mehr von Nutzen sein können. Dadurch kommt es zum Untergang der Fürstentümer und ihrer zugehörigen Länder.
4) Es soll ein gemeinsamer, oberster Hauptmann gewählt werden. Dieser soll bemächtigt sein, andere Hauptmänner im Kriegsfall zuvereinigen. Zudem sollen die genannten Mitglieder der Einigung eine gewisse Entscheidungskraft haben.
5) Wenn im Kriegsfall etwas dazugewonnen wird, soll dies gleichmäßig aufgeteilt werden. Diejenigen, welche während des Zuzugs Schaden nehmen, soll dieser mit dem Gewinn wieder ausgeglichen werden. Sollte allerdings der Schaden höher sein als der Gewinn, muss jeder selbst für seine Schadensbegleichung aufkommen.
6) Falls jemand während er einen anderen unterstützt, gefangen genommen wird, soll dies entweder mit dem Gefangenen selbst oder einer Steuer, je nach Vermögen der Person, geregelt werden.
Darauf hat Bischof Lorenz von Bibra den kaiserlichen Gesandten geantwortet, dass es keine Probleme mit dem Geleit geben soll. Er gibt ihrer Bitte statt und fordert, dass sich die Ritterschaft ebenfalls daran hält und die vom Kaiser bestimmte Ordnung eingehalten wird. Personen, die vom Kaiser mit der Acht belegt wurden oder offene Fehden unterhalten, sollen kein Geleit zugesichert bekommen.
Die Ritterschaft gibt den drei Gesandten des Kaisers folgende Antwort: Sie entschuldigt sich und versichert, dass ihnen diese Untaten nicht recht sind und sie ungern von ihnen hören. Die Ritterschaft kann jedoch die Verantwortlichen nicht für ihre Taten bestrafen, da dies nicht in ihrer Macht steht. Sie hat nicht die Kontrolle über Land und Leute.
Graf Wolfgang I. von Oettingen (Wolf von Ottingen), Ritter Ernst von Waldow (Ernst von Waldaw) und Wilhelm von Reichenbach (Wilhelm von Reichenbach), Doktor zu Schweinfurt (Schweinfurt), suchen das Rathaus auf, um der Ritterschaft zu berichten, dass Kaiser Maximilian I. durch Kurfürsten, Stände und Weitere häufig Klagen erreichen. Sie ersuchen Hilfe beim Kaiser, da es in Franken (Land zu Francken) zu Untaten, heimlichen Festnahmen, Raub, Erpressung und weiterer unedlen Handlungen kommt. Da der Kaiser nicht länger unter diesen Taten leiden möchte, fordert er, dass sich die Fränkischen Fürsten mit der Ritterschaft verbünden sollen.