Das Landgericht des Herzogtums Franken richtet über folgende Angelegenheiten: Raub, Nötigung (plackerey), Vergewaltigung, Brandstiftung mit Todesfolge (Mortbrand), Erbschaftsangelegenheiten, Teilungen, Testamente, allgemeine Geschäfte, Schenkungen, Vermächtnisse, Vormundschaften, Heirat, Eheverträge, Morgengabe, Adoptionsangelegenheiten sowie üble Nachrede und Verleumdung (Schmachsachen), zudem über ähnliche strafrechtliche Angelegenheiten. Unter die Gerichtsbarkeit des Landgerichts fallen alle Bewohner des Bistums Würzburgs und des Herzogtums Frankens, auch die Grafen, die Reichsstädte und Reichsdiener. Von der Gerichtsbarkeit ausgenommen sind nur die Bargilden, die der Gerichtsbarkeit ihrer Grafen unterstehen. Das Landgericht wird in einer Stube in der bischöflichen Kanzlei abgehalten. Den Vorsitz übernimmt stets der Bischof, die Urteilssprecher setzen sich aus Landherren, Grafen, Freien oder Rittern des Stifts und Herzogtums zusammen. Seit einer vom König ausgestellten Freiheit besteht dieses Gremium aus sieben Personen aus dem Landadel und einem Domherr des Domkapitels als ihren Richter. Fries verweist auf ein gesondertes Buch, das er über das Landgericht, dessen Grenzen, Freiheiten, Gewohnheiten und Gebräuchen angefertigt hat.
Die Stadt Gelnhausen und ihre Bürger erhalten von Kaiser Friedrich I., König Heinrich VI., Richard von Cornwall, König Rudolf I. und Kaiser Ludwig IV. der Bayer die Reichsfreiheit. Die betreffenden Urkunden werden entweder auf Latein oder Deutsch ausgestellt.
König Heinrich [VII.] ordnet an, dass Personen, welche geächtet oder wegen Landfriedensbruch verurteilt sind, in den Reichstädten keine Aufnahme finden sollen. Kaiser Friedrich II. bestätigt diese Urkunde ein Jahr später.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Kaiser Karl IV. verleiht dem Ganerbendorf Gelnhausen (Gailnhausen die ganerben daselbst) nach dem Modell des Ganerbendorfs Friedberg (Ganerben zu Fridburg) die Privilegien der Reichsfreiheit.
König Sigismund von Luxemburg erneuert die Reichsfreiheit für Gelnhausen (Gailnhausen).
König Friedrich III. erneuert die Reichsfreiheit für Gelnhausen (Gailnhausen).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich für drei Jahre mit 24 Reichsstädten.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich für ein Jahr mit 27 Reichsstädten.
Während des Kriegs zwischen den Reichstädten und den Fürsten vergleichen sich die Grafen, Herren, Ritter und Knechte in Franken, die zum Hochstift Würzburg gehören, mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg auf eine Defension und Landwehr gegen ihre Angreifer für ein Jahr.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich für fünf Jahre mit sechs Reichsstädten.