Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) verkauft im Jahr 1423 Bischof Johann von Brunn einen Schuldbrief über 2300 Gulden, den ihm zuvor König Sigismund auf die Städte Heidingsfeld und Mainbernheim ausgestellt hat. Bischof Johann gibt Karl von Heßberg 300 Gulden sofort und verschreibt ihm für die übrigen 2000 Gulden seinerseits die Stadt und das Amt Ebenhausen (Ebenhausen stat und ambt) mit 200 Gulden jährlicher Zinsen und der Stelle als Amtmann (burgschafft) dort.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Hermann Ledenthern (Herman Ledenthern) Ebenhausen für 800 Gulden mit jährlichem Zins von 60 Gulden und der Stelle als Amtmann (Burgschafft). Im Lauf des 15. Jahrhunderts entsteht daraus ein Rechtsstreit, den Bischof Lorenz 1507 mit Ambrosius Geckenheim (Ambrosius Geckenhaim) beendet.
Bischof Johann verpfändet Graf Michael von Wertheim ( Grave Michel von Werthaim) für 1000 Gulden das Schloss, die Stadt und das Amt Ebenhausen (schloss, stat vnd ambt Ebenhausen) für 100 Gulden järhlicher Zinsen.
Bischof Johann schuldet Erkinger von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) 5000 Gulden und versetzt ihm dafür Schloss, Stadt und Amt Ebenhausen (Sloss, statt vnd ambt Ebenhausen), sowie 10 Gulden järhlicher Zinsen im Dorf Heustreu (Haistrai).
Im selben Jahr 1437 erhöhte Bischof Johann die Pfandsumme auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen von Heustreu um 1800 Gulden auf 6800 Gulden.
Nach dem Tod Erkingers von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) erbt sein Sohn Hermann von Schwarzenberg (Herman von Swartzenberg) die austehende Pfandsumme von 6800 Gulden, die das Hochstift dem Schwarzbenbergern auf das Amt Ebenhausen und die Zinsen von Heustreu verschrieben hatte. Nach dessen Tod fallen die Ausstände halb an seine Frau Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein (Elisabet Colabratin) und halb an seine Töchter Anna (Annen) und Dorothea (Dorothe). Als Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein ebenfalls stirbt, werden ihre Hälfte unter Anna, Dorothea und einer weiteren Tochter namens Margarethe (noch aine ir dochtere Margarethe) aufgeteilt.
Dorothea, eine der Töchter (Dorothe die ain dochter), besitzt vom väterlichen Erbe 25% des gesamten Pfandschillings, vom mütterlichen Erbe 16,66% des gesamten Pfandschillings auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen im Dorf Heustreu, was zusammen 41,66% entspricht. Sie wird mit Theobald von Müffling (Sebald Mufflinger) vermählt, worauf das Ehepaar seinen Anteil des Pfandschillings Bischof Rudolf von Scherenberg für 1933,33 Gulden verkauft.
Bischof Rudolf verpfändet dem Ehepaar Theobald und Dorothea von Müffling geb. von Schwarzenberg, das Amt Prosselsheim zur Auslösung des Anteils am Amt Ebenhausen und den Grundzinsen auf Heustreu für 1500 Gulden und bezahlt die restlichen 433,33 Gulden.
Anna, die andere Tochter Hermanns von Schwarzenberg und Elisabeth Kolowrat (Ann die ander dochter), besitzt am genannten Pfandschilling ebenfalls 41,66%. Als sie mit Philipp von Weinsberg dem Jüngeren (Philipsen von Weinsperg dem Jungeren) vermählt wird, verkaufen beide ihren Anteil für 561 Gulden.
Weil aber Herr Erkinger von Schwarzenberg (1362-1437) das besprochene Schloss, Amt und die Stadt Ebenhausen (die angeregten schlos, stat vnd ambt) Graf Wilhelm II. von Henneberg (1415-1444) auf Raten des Stifts Würzburg zum Schutz unterstellt, lösen die Eheleute Theobald und Dorothea von Müffling, geb. von Schwarzenberg, 1471 dieses Schutzverhältnis mit Wilhelms II. Nachfolger, Wilhelm III. (1444-1480), wieder auf.