Der Feind Johann Schmidt (Schmidt hansenRandersaker), die Feinde des ganzen Hochstifts und von Euerdorf (Eurdorff).
Am 25. April 1550 verträgt sich Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt durch das Zutun von Hochmeister Wolfgang Schutzbar genannt Milchling (Wolffgang Teutsch Maistern) und Graf Reinhard zu Solms-Lich (Reinharten von Solms) mit den Grafen von Mansfeld (Mansfelt) Johann Georg (Hannsen Georgen), Peter Ernst (Pettern Ernsten), Johann Ernst (Hansen Ernsten), Johann Albrecht (Hansen Albrechten), ihren Brüdern Johann Hoyer (Hansen Hoyern), Johann Ernst (Hansen Ernsten) und Philipps unmündigen Kindern (denen Graf Berthold von Henneberg-Römhild die Herrschaft Römhild und damit auch ein Viertel von Burg, Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstatt) verkauft). Es geht darum, dass die Grafen von Mansfeld den gemeinen Burgfrieden von Münnerstadt, wie es die Grafen von Henneberg tun, geloben, schwören und sich dazu verpflichten sollen. Dafür soll Würzburg (Wirtzburgk), von allen Dingen nichts ausgenommen, die Massen der Grafen von Mansfeld, die Graf Berthold besitzt und die das Hochstift berühren, unverhindert dazu kommen lassen. Außerdem sollen die Grafen von Mansfeld den Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Otto von Hennenberg), der am Mittwoch nach Katherin 1491 geschlossen wurde, erneuern und dies dokumentieren sowie besiegeln. Es gibt jedoch eine Änderung. Die Grafen von Masfeld sollen das Viertel der Burg, Stadt und Amt Münnerstadt und allem was dazu gehört, der jetzt frei ist, behalten. Das Viertel soll niemand anderem als einem Bischof zu Lehen gemacht werden, soll nicht verpfändet oder verkauft werden. Es soll ein halbes Jahr zuvor angeboten werden, bevor es an jemand anderen als den Bischof verkauft wird oder der Käufer soll vorher mit diesem in Kontakt treten. Sollten andere Käufer als Würzburg das Viertel als Lehen vergeben, verpfänden oder gegen die oben genannten Änderungen verstoßen, soll es an Würzburg fallen. Zum anderen soll Würzburg mit Bewilligung seines Domkapitels den Grafen von Mansfeld die Lehen von Graf Berthold, die er zur Zeit der Verwendung des Viertels in Münnerstadt hatte, zu Mannlehen machen. Sind die Grafen dagegen, sollen sie dem Hochstift Würzburg den Verkauf oder Wechsel verpfänden oder ihm einen gebührenden Teil der Dörfer Sulzthal, Wirmsthal (Wermstal), Euerdorf (Eurdorff) und dem Vorwerk zu Botenlauben mit allem was dazu gehört zu Lehen geben, soviel sie von jenen von Graf Berthold verkaufen oder an Münnerstadt verpfänden.
Graf Berthold von Henneberg-Römhild (Bertholds von Henneneberg) verkauft ein Viertel von Schloss, Stadt und Amt Münnerstadt (Munerstatt), zusammen mit Sulzthal (Sultzthal), Wirmsthal (Wermsthal) und Euerdorf (Euendorf) mit samt Hof Bottenlauben an die Grafen von Mansfeld (von Mansfelt). Kurze Zeit später verkaufen diese alles weiter an das Hochstift Würzburg. Die Nachtragshand listet folgende Orte auf: Aidhausen (Ethausen), Wermerichshausen (Wermerichshausen), Poppenlauer (Boppenlaur), Arnshausen (Arnshausen), Bad Bocklet (Baklet), Altenbrend (Brendt), Arnstein (Arnstain), Burglauer (Burgklaur), Eltingshausen (Eltingshausen), Großbardorf (Bartdorff gross), Großenbrach (Brach gross), Bad Kissingen (Kissing), Hassenbach (Hassenbach), Mellrichstadt (Melrichstatt), Maßbach (Masbach), Niederlauer (Nider Laur), Nüdlingen (Nutlingen), Oberwerrn (Obern Wern), Ramsthal (Ramsthal), Rottershausen (Rattershausen), Reiterswiesen (Reitterswisen), Reichenbach (Reichenbach), Burghausen (Burghausen), Rothausen (Rothausen), Rütschenhausen (Rutschenhausen), Stadtlauringen (Statt Lauring), Schwemmelsbach (Schwemelsbach), St9999haim, Wasserlosen, (Wasserlos), Winkels (Winkels), Bronn (Bron), Vietrit, Kleinwenkheim (Clain Wenkhaim), Winden (Winden), Euerdorf (Eurndorf), Sulzthal (Sultztal), Schönfeld (Schonfelt), Haard (Hart), Schloss Voigstedt (Vockstett), Ritterburgh, Kirschendorf (Kirschendorf), Karlstadt (Kastatt), Behaim, Katternriedt, Niclassrieden, Rinkleben.