Fries verweist für die Pflichten, die ein Abt von Comburg (Camberg) einem Würzburger Bischof schuldig gewesen ist, auf den liber emptionum.
Bischof Otto von Wolfskeel verträgt Abt Konrad von Münkheim und das Konvent wegen einiger anderer Streitigkeiten.
Bischof Otto von Wolfskeel gibt dem Kloster Comburg (Camberg) eine Ordnung.
Bischof Albrecht von Hohenlohe schickt Gottfried Voit von Rieneck, den Abt des Klosters Neustadt am Main (Newenstat), als Visitator nach Comburg (Camberg) und lässt diesen eine Ordnung aufstellen.
Die Bischöfe Gerhard von Schwarzburg und Johann von Brunn befehlen ebenfalls, eine Klosterordnung aufzurichten und durchzusetzen.
Das Kloster Comburg (Camberg) ist ein gutes Stück von Würzburg entfernt und liegt an den Grenzen des Hochstifts. Weil man daher in Notsituationen in Würzburg nicht schnell um Hilfe ansuchen kann, überträgt Bischof Rudolf von Scherenberg mit Bewilligung von Abt und Konvent von Comburg die Schutz- und Schirmpflicht den Schenken von Limpurg (Limpurg) als erbliches Mannlehen. Die Herrschaft Limpurg überschneidet sich ohnehin mit dem Besitz des Klosters und die Schenken nutzen das Kloster als Grablege. Die Schenken bestätigen in ihrem Revers, dass immer der älteste Schenk von Limpurg im Namen des Würzburger Bischofs Vogtherr sein solle. Im Gegenzug sollen die Untertanen des Klosters eine angemessene Heeresfolge leisten sowie der Gerichtsbarkeit der Schenken unterstehen. Dies betrifft jedoch nicht die Zugehörigkeit zum Landgericht sowie andere Rechte des Würzburger Bischofs.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt dem Kloster Comburg (Camberg) eine Ordnung.
Schutz und Schirm über Abt, Prior und Konvent von Comburg (Camberg) samt den dazugehörigen Personen und Gütern ist einst im Besitz der benachbarten Stadt Schwäbisch Hall (Halle) gewesen. Die Mönche wollen allerdings, dass ihr Kloster wie das nahe gelegene Ellwangen (Elwangen) in ein Chorherrenstift umgewandelt wird (fing an, das laidig claid die kutte si ubel zutrucken). Da sie dies aber ohne die tatkräftige Unterstützung ihres Ordinarius Bischof Rudolf von Scherenberg nicht hätten erreichen können, bitten sie ihn aufgrund ihrer guten Beziehungen um seine Hilfe. Bischof Rudolf verspricht seine Hilfe unter der Bedingung, dass das Kloster die Kosten für die Umwandlung trägt und nunmehr nur noch den Würzburger Bischof oder eine von diesem eingesetzte Person als Vogt-, Schutz- und Schirmherrn anerkennt. Das Kloster Comburg samt den dazugehörigen Personen und Gütern akzeptiert sämtliche Bedingungen und erklärt, dass es unmittelbar im Herzogtum Franken liegt und der geistlichen und weltlichen Obrigkeit des Hochstifts Würzburg untersteht, und bestätigt dies schriftlich.
Bischof Rudolf von Scherenberg und das Domkapitel einigen sich darauf, beim Papst darum zu bitten, das Kloster Comburg (Camberg) auf Kosten der Schenken von Limpurg (schencken von Limpurg) in ein weltliches Stift umzuwandeln. Dafür soll den Schenken die Kollation der Pfründe und Vikarien zustehen, sofern der Papst zustimmt.
Bischof Lorenz von Bibra gibt dem - nach der Umwandlung - Stift Comburg (Camberg) eine Ordnung, ebenso Bischof Konrad von Thüngen acht Jahre später.