Zur Zeit der Bistumsgründung des Hochstifts Würzburg durch König Pippin und seinen Sohn Karl den Großen wird der Dom (haubtkirch) dem Erlöser geweiht, woher der Name domus salvatoris rührt. Auch die Domherren, die ursprünglich nur für die Durchführung des Gottesdiensts zuständig gewesen sind, werden vom hauss des säligmachers genannt. Die Kirche soll daher nicht thumb, sondern dom und die Domherren nicht thumbheren, sondern domheren genannt werden. Die Amtleute des Domkapitels werden manchmal in den alten brieffen auch als Hausgenossen (attimentes Domini) bezeichnet, weil sie Angehörige des Doms sind.
Konrad Schweigerer (Swaigerer), der Würzburger Hofschultheiß, kauft den den Markpfennig (marckpfening) in der Stadt Würzburg für 150 Mark Silber von Bischof Hermann von Lobdeburg. Dieser verwendet die Summe für den Kauf des Dorfs Dingolshausen (Dingoldshausen).
Dompropst, Domdekan und Domkapitel verbrüdern und verbünden sich mit den drei Klöstern St. Burkard, St. Stephan und dem Schottenkloster St. Jakob sowie den Stiften Haug und Neumünster.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Brunn erhebt eine Sondersteuer von den Einwohnern Würzburgs, Ochsenfurts und Karlstadts. Geistliche Personen sollen ein Viertel, weltliche Personen ein Zehntel ihres Einkommens abgeben, bis 50000 Gulden erreicht sind.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhebt eine zehnjährige Datz in der Stadt Würzburg. Er selbst erhält die Hälfte, Domkapitel und Stadt je ein Viertel der Einkünfte.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Bischof Johann von Grumbach erhebt für vier Jahre eine Steuer (datz) auf Wein und Getreide in der Stadt Würzburg. Er selbst erhält die Hälfte, Domkapitel und Stadt je ein Viertel der Einkünfte.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhebt eine sechsjährige Steuer (datz) in der Stadt Würzburg. Er selbst erhält die Hälfte, Domkapitel und Stadt je ein Viertel der Einkünfte.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert nach Auslaufen der sechsjährigen Steuer datz diese für 15 Jahre. Er verpflichtet sich, jährlich 250 Gulden zum Unterhalt der Mainbrücke zu zahlen, wenn Domkapitel und Stadt ebenfalls je 125 Gulden beitragen.
Der Straubinger Pfarrer Johann von Dietzesau (Dietzesaw) wird innerhalb des würzburgischen Geleits zwischen Kitzingen und Würzburg von Georg von Rosenberg (Rosenberg) gefangen und um 1000 Gulden beraubt. Bischof Rudolf von Scherenberg muss deshalb 1500 Gulden an Herzog Albrecht IV. von Bayern zahlen.
Bischof Konrad von Thüngen schenkt Sebastian Dettelbach (Detelbach) und dessen Ehefrau einen Teil des Viertelhofs am Stift Haug, genannt zur aichen, auf Lebenszeit.