Gerlach von Hohenlohe verpfändet das Dorf Sommerhausen (Somerahausen) an die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg ob der Tauber).
Kraft von Hohenlohe verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg den See bei Allersheim (Aldershaim) und Herchsheim (Heringshaim) für 2000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Ursula von Schwarzenberg (Schwartzberg) und ihren Söhnen Wolf und Michael III. den Schaftrieb in Eßleben (Aisleuben) und die Bede in Oberpleichfeld (Oberplaichveld) für 2000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Ursula von Schwarzenberg und ihren Söhnen Michael und Wolf einen jährlichen Zins von 40 Gulden auf der Bede von Eßleben (Aisleuben), welcher für 800 Gulden wieder abzulösen ist.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet die ihm von Wilhelm von Crailsheim und Jakob Heimburg verkauften Zehnten in Markt Einersheim (Ainershaim) und Iphofen (Iphoven) an die Domherren Johann von Allendorf (Allendorf), Propst zu St. Burkhard und Kanzler des Bischofs, sowie an Georg von Guttenberg (Gutenberg).
Bischof Lorenz von Bibra leiht Weiprecht von Wolfskeel (Wolfskel) 100 Gulden auf sein Viertel des Dorfes Eßfeld (Aisveld).
Bischof Lorenz von Bibra leiht Richard von Wolfskeel zu Albertshausen (Wolfskel zu Albertshausen) 200 Gulden auf seinen Anteil des Viertels in Eßfeld (Aisveld).
Georg Leidschacher (Laidschacher) verschreibt Bischof Konrad von Thüngen einen jährlichen Zins in Geldersheim (Geltershaim), zahlbar am Walpurgistag (1. Mai). Dieser kann für 1000 Gulden wieder abgelöst werden.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Ambrosius Geyer (Geir) aus Ingolstadt (Ingolstat) eine jährliche Gült von 50 Gulden im Dorf Eßfeld (Aisvelt), welche für 1000 Gulden wieder einzulösen ist.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Anna von Schweigern (Swegerrin) einen jährlichen Zins von 100 Gulden im Dorf Eßleben (Aisleuben), welcher für 2000 Gulden wiedereinzulösen ist. Zum Zeitpunkt des Eintrags ist dieser bereits abgelöst.