König Albrecht I. unternimmt einen Heerzug nach Böhmen, um seinen Sohn Rudolf dort als König einzusetzen. Zur Finanzierung verpfändet er Schloss und Stadt Schweinfurt für 2000 Pfund Heller an Bischof Andreas von Gundelfingen. Ein Jahr später verschreibt er dem Bischof erneut 1000 Mark Silber sowie 100 Pfund Heller auf Schloss und Stadt, welche dieser für den König dem bischöflichen Kämmerer Andreas Zobel (Zobel) und Konrad von Rebstock (Rebstock) gezahlt hat.
König Wenzel verpfändet seinen Teil der Stadt Schweinfurt für 30000 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg und gebietet den dortigen Bürgern, diesem gehorsam zu sein.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Andreas von Müdesheim (Mutishaim), dem Bischof Johann von Egloffstein 1500 Gulden schuldet, erhält von diesem das Ungeld in Arnstein (Arnstain) sowie weitere Güter verpfändet.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Andreas von Müdesheim (Mutishaim) den Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein (Arnstain) auf Lebenszeit.
Nach dem Tod des Andreas von Müdesheim (Mutishaim) verschreibt Bischof Johann von Egloffstein den bisher verpfändeten Anteil des Hochstifts am Ungeld in Arnstein (Arnstain) für 200 Gulden an Eberhard von Beringen (Beringen).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Brüdern Konrad und Bartholomäus von Hutten (Huten) für 3000 Gulden Ungeld und Bede in Arnstein (Arnstain) zu einem jährlichen Zins von 200 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Konrad von Hutten (Hutten) für 9000 Gulden Schloss und Stadt Arnstein (Arnstain) sowie Einkünfte im Wert von 400 Gulden aus einigen Dörfern.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) jährliche Einkünfte in Höhe von 15 Gulden in Arnstein (Arnstain), so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält. Auf folgende Orte bezog sich die Vereinbarung außerdem: Gauaschach (Gewascha), Hinternach (Hindernach), Heßlar (Hesler), Binsfeld (Binsfeldt), Müdesheim (Mutishaim) und die Wüstung Löffelbach (Loffelbach) zwischen Gauaschach und Altbessingen.
Bischof Konrad von Bibra bittet Herzog Ulrich von Württemberg, ihm 20000 Gulden für mehrere Jahre zinslos zu leihen. Der Herzog schlägt ihm jedoch vor, er solle ihm alle Güter des Stifts für ein Jahr verpfänden. Dies lehnt Bischof Konrad ab. Er möchte, dass der Herzog für die Verpfändung des Amtes Lauda (Lauden) ihm entweder 20000 Gulden für die Dauer von fünf Jahren oder zweimal 10000 Gulden für die Dauer von zehn Jahren leiht. Darum bittet er am 02. April 1542. Herzog Ulrich weigert sich jedoch am 06. April, dem Bischof das Geld länger als vier Jahre zu leihen. Über weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit findet Fries nichts.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet die Stadt Lauda (Lauden) und das Dorf Oberlauda (obern Lauden) für sechs Jahre an das Kind von Hartwin Behaim (Behaim). Als dessen Vormund fungiert Gottfried von Berlichingen (Berlichingen). Die Pfandsumme beträgt 9600 Gulden in Münzen und 7400 Gulden in Gold. Dafür werden 480 Gulden in Münzen und 350 Gulden in Gold als Zinsen verlangt.