Bischof Gottfried von Hohenlohe verleiht Schloss und Stadt Gemünden an Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwig von Rineck der iunger). Die Nachtragshand nennt zusätzlich die Orte Wernfeld (Wernfelt), Burgsinn (Sinne), Leinach (Leinach), Retzbach (Retzbach), Rothenfels (Rottenvels), das Kloster Neustadt am Main (Newstatt Closter), das Schloss Langenburg (Langenburg slos) und der Ort Michelrieth (Mittelrieth).
Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg verleiht Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hohenlohe) die Hälfte des Schlosses und der Stadt Gemünden am Main mit allen Zugehörungen. Die Nachtragshand nennt zusätzlich noch die Orte Ballingshausen (Baldrichshausen), Schillingsfürst (Schillingsfurst), das Schloss Forchtenberg (Forchtenberg Sloss), die abgegangene Burg Flügelau (Flugelaw), Ilshofen (Vlshoffen), die abgegangene Burg Sulz (Sultz schlos), Schloss Kirchberg (Kirchberg Sloss) und den Ort Rothenfels (Rotenfels).
Zu einem Vertragsschluss zwischen Bischof Otto von Wolfskeel und Kaiser Ludwig IV. dem Bayer über Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels gibt Kaiser Ludwig seinen Revers.
Nach einem Vertragsschluss zwischen Bischof Otto von Wolfskeel und Kaiser Ludwig IV. dem Bayer über Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels stellt Kaiser Ludwig IV. dem Bischof eine Urkunde aus, in der er bestätigt, dass dem Würzburger Bischof und seinen Nachfolger sowie dem Stift ein Drittel an Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels zustehen.
Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwig von Rineck) hat von den Würzburger Bischöfen das Schloss und die Stadt Gemünden am Main und Rothenfels zu Lehen. Als er aber stirbt, lässt er nur eine Tochter namens Udahild (dochter Udalhilt) als Erbin zurück. Nachdem Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg stirbt und Otto von Wolfskeel Bischof wird, handelt er mit Udahild über die Lehen ihres Vaters: der Bischof fordert, dass Udahild alle Ansprüche und Rechte an Schloss und Stadt Gemünden sowie Rothenfels an den Bischof abtrete. Dafür muss er allerdings einen Vertrag mit Kaiser Ludwig IV. dem Bayern und seinen Söhnen eingehen. Da sich Bischof Otto von Wolfskeel aber eine zeitlang weigert, die Stiftsregalien von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer zu empfangen, da dieser vom Papst exkommuniziert wurde, fällt der Bischof beim Kaiser in Ungnade. Der Bischof besteht darauf, dass einer der kaiserlichen Söhne die Hälfte und der Stift ein Drittel der Schlösser und Städte Gemünden und Rothenfels erhalten sollen und dass die Hälfte von den Bischöfen zu Würzburg den Kaisersöhnen zu Lehen gehen soll. Über beide Teile soll ein anderer verfügen. Außerdem soll im Fall einer Verpfändung, die eine Partei die andere auslösen und die Kaisersöhne den Zweiten Pfennig, der Bischof den Drittem Pfennig abgeben. Weiterhin wird ein gemeinsamer Burgfrieden festgelegt. Für den Fall, dass eine der Parteien ihren Teil verkaufen will, steht der anderen Partei das Vorkaufsrecht zu. Es wird zusätzlich festgelegt, dass im Kriegsfall, sofern die Städte und Einwohner keinerlei Partei ergreifen, und bei fälligen Bauarbeiten, die Kaisersöhne weiterhin den Zweiten Pfennig und der Stift den Dritten Pfennig entrichten sollen. Herzog Stefan II. Pfalzgraf bei Rhein bestätigt dem Bischof von Würzburg diese Verhandlung.
Die Kammerleute in Urspringen (Urspringen) im Amt Rothenfels werden an Reinhard Voit von Rieneck (Vogt von Rieneck) verpfändet.
Fries verweist für die Rechtstitel der Pfandherren über das Amt Rothenfels (Rotenvels) im Dorf Birkenfeld (Birckenveld) auf ein Weistum. Von einer Nachtragshand wird noch Himmelstadt (Himelstatt) erwähnt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet für 300 Gulden die Dörfer Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Birckenveld) an Philipp Voit von Rieneck und verwendet das Geld zur Ablösung des Amtes Rothenfels (Rottenfels).
Jacob Schuhbauer (Schubarth), der zum Haus Rothenfels (Rottenvels) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Hans Voit (Voit), der zum Haus Rothenfels (Rottenvelß) gehört, wird von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt aus der Leibeigenschaft entlassen.