Wie Rothenfels an das Hochstift kam, steht unter dem Stichwort Gemunden, wie verschiedene Güter an das Hochstift kamen, unter dem Stichwort Rottenbach vnd Merten.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Grafen von Rineck (grafen von rineck) Rothenfels (Rottenfles). Die Verpfändung und das was zwischen ihnen und Gottfried Voit von Rieneck (gotz voiten von Rineck) abgemacht wird, wird als Revers festgehalten. Dies liegt bei den anderen Reversen über das Amt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Gottfried Voit von Rieneck ( Gotz voiten von Rineck) 19000 Gulden. Dafür verkauft er ihm die Burg und die Stadt Rothenfels (Rottenfels) mitsamt seinen Ämtern, Gerichten, Zöllen, Zehnten und allem anderem, was das Stift daran besitzt, auf Wiederkauf. Davon ausgenommmen sind die geistlichen Lehen und die Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn trifft mit Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten) eine Übereinkunft. Darin wird die wissentliche Schuldensumme von 64000 Gulden, die er auf Rothenfels (Rottenfels), Gemünden (Gemunden ) und andersweitig hat, sowie alle Schulden, die das Stift bei Gottfried Voit von Rieneck hat, quitiert.
Bezüglich der Steuer und der Bede der Bürger von Rothenfels (Rottenfels) gibt es zwischen Bischof Johann von Egloffstein und Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten von Rineck) Missverständnisse. Bischof Johann erteilt fünf Adelsmännern die Erlaubnis, das was sie zwischen sich besprechen auch so beizubehalten. Diese legen fest, dass alle Streitigkeiten sowie weltlichen und geistlichen Fehden aufgelöst werden. Gottfried Voit von Rieneck soll Bischof Johann 1500 Gulden, die er auf der Stadt Würzburg hat, überlassen und dies quitieren. Dafür gibt Bischof Johann Gottfried Voit von Rieneck und seinen Erben die Steuer und Bede im Amt Rothenfels für die nächsten zehn Jahre, welche immer an Petri Cathedra erhoben wird. Wenn diese Jahre vorbei sind, dann sollen die beiden Parteien bei der Übereinstimmung bleiben. Die Kammerleute und andere Leute, die dem Amt Rothenfels zugehörig sind, sollen Gottfried Voit von Rieneck die nächsten fünf Jahre unterstehen. Diese Vertragsbestimmung versucht Bischof Johann in den Brief ans Domkapitel zu bringen. Zudem legt Bischof Johann in einem offenen Brief fest, dass die angesprochenen Kammerleute in den nächsten fünf Jahren den Voiten von Rieneck gehorsam sein müssen.
Andreas und Wilhelm von Rieneck (Endressen vnd wilhelmen die voit von Rineck) verpfänden ihr Viertel Anteil am Schloss und Amt Rothenfels samt aller Zugehörungen an Heinrich von Callenberg (heintz von Callenberg) und seine Frau Anna (anna seine hausfraw) für 3500 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt den Verkauf und die Widerlösung.
Die Vormünder von Georg Voit von Rieneck ( Gotz voits von Rineck) haben seinen Anteil an Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zu- und Eingehörungen an Ritter Eberhard von Riedern (hern Eberharten von Riedern Ritter ) für 3200 Gulden verkauft. Dem Verkauf stimmen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und das Domkapitel zu.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat ein Achtel Anteil an Schloss, Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zugehörigkeiten, Ablösung und Gerechtigkeiten ebenso wie zwei Viertel von Gottfried Voit von Rieneck(Gotz voiten von Rineck) inne. Diese Anteile bekam Ritter Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridern Ritter), die Verpfändung an Gottfried Voit von Rieneck wurde auf Eberhard von Rieden übertragen. Diesen Anteil wiederum hat dieser mit Bewilligung Bischof Gottfried Schenk von Limpurg an Philipp Voit von Rieneck (philips voiten von Rineck) gegeben.
Johann von Tottenheim (hans von Tottenheim) verkauft Bischof Lorenz von Bibra seine drei Burggüter im Vorhof des Schloss zu Rothenfels (Rottenfels), ein kleines Grundstück mitsamt der Zinsen und Hühnern sowie vier Pfund jählichen Zinses auf Sendelbach mit allen Zu- und Eingehörungen für 250 Gulden. Er verkauft ebenfalls eine Wiese bei Lindflur misamt deren Zugehörungen, die er als Mannlehen von Bischof Lorenz von Bibra innehatte, nachdem sein Vater Peter von Tottenheim (pettern von Tottenheim) ihm dieses vererbt hat.
Bischof Lorenz von Bibra und die Brüder Daniel, Marsilius, Nabucho Domaser Voit von Rieneck ( Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck) schließen einen Kaufvertrag ab. Die Voits von Rieneck verkaufen folgendes an den Bischof: die Steuern einer Kemenate im Vorhof von Schloss Rothenfels, ebenso wie die Steuern von Stall und Keller und alles, was sie von Peter von Sommeringen ( petter von Someringen) bekommen haben.Dazu gehört auch ein Garten vor dem oberen Tor und dem Vorhof bei der äußeren Brücke. Beim Stelzengraben gehört das kleines Haus dazu, auch ein Hof in der (Lautter), zusammen mit den Gerechtigkeiten und Zugehörungen. Des Weiteren der Schaftrieb und ein halber Hof zu Birkenfeld (Burckenfelt) ebenso wie die Hälfte der Kammer, Zinsen und Gült zu Steinbach mitsamt Gerechtigkeit und Zugehörungen, zehn Morgen Acker auf dem Berg zu Rothenfels, eineinhalb Pfund Wachs, sechs Morgen Wiesen in (Mattenstatter), ein Malter Hafer zu Sendelbach vom Siegfriedsberg. Ein Sommerhuhn zu Karbach (Carbach), ein Martinshuhn von einem Acker und etliche Weingarten zu Niederlindach (Niderleinach), ein Gut zu Rothenfels. Bischof Lorenz gibt ihnen dafür 300 Gulden und übergibt ihnen folgende Güter: das Stiftshaus, das die Kelnerei genannt wird, mit einem kleinen Haus und einem Garten in der Stadt Rothenfels. Zwei Gärten vor dem unteren Stadttor. Die Gärten reichen vom oberen Weg bis unten an die Scheunen. Dies bekommen die Brüder für sich und ihre Erben als Mannlehen. Sie bekommen zusätzlich einen Hof an der Lauter und einen halben Hof zu Birkenfeld, ebenso wie andere Sachen, die sie bereits innehaben. Außerdem erhalten sie ein Mann- und Burglehen zu Rothenfels.