Bischof Marquard Sebastian Schenk (von Stauffenberg) erneuert das Bierprivileg der Eggolsheimer Bürger.
Heiligenstadt gehört zum freien Besitz der Herren von Streitberg.
In Marktbergel gibt es ein Schultheißenamt des Markgraftums Brandenburg-Bayreuth.
Es sollen spätestens zu diesem Zeitpunkt zwei Jahrmärkte in Ermreuth bestehen. Das hier ansässige Rittergeschlecht ist reichsunmittelbar. In Ermreuth leben zahlreiche jüdische Familien, die Handel betreiben.
In der Heidecker Zeit wird auf dem Wappen aus dem Schrägbalken ein Querbalken. Schließlich wird das Wappen noch längsgeteilt, wobei in die linke Hälfte die Adlerschwingen einbezogen werden und die rechte Hälfte in ihrer Gestalt beibehalten wird.
Als Erbe der Herren von Hohenlohe-Brauneck erhält Burggraf Johann von Nürnberg auf Geheiß König Wenzels IV. Obernbreit.
Die Untertanen des Klosters Himmelkron - somit auch die Stammbacher - müssen besondere Zinsleistungen, das sogenannte "Forstgeld" für das Waldnutzungsrecht aufbringen. Die "Pfenniggült" ist eine Geldabgabe, die an Walburgis und Michaelis geleistet wird.
Der große Zehnt haftet nachweislich seit Mitte des 16. Jahrhunderts am Rittergut Pretzfeld, wo er bis zur Aufhebung des Zehntwesens verbleibt.
Die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach bzw. Brandenburg-Bayreuth, sind Eigentümer des Uehlfelder Schlosses.
Die Zentgerichtsbarkeit in Buttenheim liegt beim bischöflichen Amt Eggolstein, die Dorf- und Gemeindeherrschaft haben allerdings die Stiebar bis 1768 alleine inne, danach beteiligt sich auch das Hochstift.