Ipsheim erhält das Marktrecht. Wie die anderen Märkte im modernen Landkreis Neustadt-Windsheim hat er nur regionale Bedeutung.
Der Erzbischof von Mainz verleiht der Gemeinde Kirchzell das Marktrecht. Sie darf nun einmal im Jahr (am Montag nach Quasimodogeniti).einen Markt abhalten.
Küps ist ein Rittergut, zu dem eine limitierte Zent gehört. Für diese Zent besteht wiederum eine Auslieferungspflicht an die Zent Weismain.
Durch einen Concessionsbrief des Bamberger Fürstbischofs Adam Friedrich (von Seinsheim) wird Gößweinstein das Recht verliehen, jährlich 26 Viehmärkte abzuhalten.
Im Jahr 1759 beantragen die Schnaittacher erneut einen Wochenmarkt. Das Anliegen wird aber nur schleppend behandelt und erst 1783 von Kurfürst Karl Theodor genehmigt.
Am Ende des Alten Reiches sind alle Anwesen des Marktes Bibart würzburgisch.
Die ehemalige Frauenkirche in Sommerhausen wird auf Befehl der Grafen von Limpurg in ein Waisenhaus umgebaut.
Unter Rudolf Franz Erwein von Schönborn setzt eine rege Bautätigkeit in Wiesentheid ein. Das Schloss in seiner gegenwärtigen Gestalt, die Kirche, das neue Pfarrhaus, die erweiterte Kreuzkapelle, das Rathaus, die Apotheke und die Amtshäuser in der Kanzleistraße entstehen unter seiner Regierung. Große Künstler wie der Baumeister Balthasar Neumann werden in dieser Zeit nach Wiesentheid berufen. Für die umgebenden Orte, die nicht zur Herrschaft gehören, wird Wiesentheid ein kultureller und wirtschaftlicher Mittelpunkt.
Die hatzfeldischen Untertanen geben im Durchschnitt jährlich 235 Gulden Rittersteuer, die Schaumbergischen 120 Gulden und die Würzburger 437 Gulden. Gemessen an der Einwohnerzahl müssen die Würzburger Untertanen die meisten Steuern bezahlen.
Zur Fraischgerichtsbarkeit Altensteins gehören einige zentfreie Häuser in Pfarrweisach.