Die Grafen von Rieneck halten Eschau als Lehen der Pfalzgrafen bei Rhein.
Küps ist im Besitz der Familie von Redwitz.
Kinding kommt als bayerisches Lehen vor 1310 an die Schenken von Geyern und ist bis weit in das 16. Jahrhundert hinein im Besitz verschiedener Ortsadeliger.
Die Reichsvogtei und das Schultheißenamt Aufkirchen werden von reichsfreien Herren verwaltet, welche meist als Küchenmeister (magistri coquinae) von Nortenberg bezeichnet werden. Sie haben den Kirchensatz von Aufkirchen und Dühren und die Einkünfte des Schultheißenamtes vom Reich zu Lehen. Die Familie ist weit verzweigt: Die Weiltinger Linie teilt sich in die Familien der "Amman" von Aufkirchen, der Herren von "Burberg" und derer von "Hornburg".
Schwand erlebt den Höhepunkt seiner Geschichte unter den Hohenzollern. Urkunden vom 25.10.1273 und 4.9.1281 geben über den Erwerb des "oppidum Swant" durch die Nürnberger Burggrafen Auskunft.
Unter der Herrschaft der Hohenzollern wird Schwand Sitz eines Richteramtes, eines Halsgerichtes, eines Wildmeisteramtes sowie einer brandenburgischen Zollstätte und erhält das Marktrecht.
In diese Zeit fällt vermutlich die Verleihung des Marktrechtes an Lonnerstadt.
Rüdiger von Sparnberg errichtet gleichzeitig mit dem Bau der neuen Burg einen dazugehörigen Wirtschaftshof zur Unterbringung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Zusammen mit den allmählich entstehenden Bauernanwesen (Lehenshöfe), entwickelt sich ein kleines Dorf, welchem der Name Sparneck gegeben wird.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).
Da zu dieser Zeit im Nachbarraum die hohe Zeit der Markt- und Stadtgründung ist, müsste auch Lonnerstadt in diesem Zeitraum ein Marktrecht verliehen worden sein. Allerdings fehlt eine Urkunde, die dies bezeugt.