Die Pfarrei Nordhalben entsteht wohl als Filiale der Pfarrei Kronach. Der Bischof von Bamberg verfügt über das Patronatsrecht und den halben Zehnt. Die andere Hälfte des Zehnten erhält der Pfarrer als Unterhalt.
Die Schneeberger Einwohner müssen verschiedene Abgaben an das Benediktinerkloster Amorbach leisten, da es Grundherr über Schneeberg ist.
In Schneeberg gibt es einen Fronhof des Klosters Amorbach. Die Zehntabgaben werden zunächst in die Zehntscheune und den Zehntkeller gebracht, bevor sie nach Amorbach trasportiert werden.
An dinglichen Abgaben müssen die Wilhermsdorfer Bauern an den Grundherrn die Gült, den Zehnten und den Handlohn zahlen. Zu den dinglichen Abgaben kommen noch die Fronen als persönliche Lasten. Allgemein kann man sagen, dass im Durchschnitt ca. 30 % bis 40 % der Anbauprodukte als grundherrliche Abgabe abgeführt werden müssen.
Die drei Wüstungen Hoppach, Stündingshausen und Jeusingen gehören bis sie wüst gefallen waren zur Pfarrei Maßbach. Dies belegt die Tatsache, dass ihr Zehnt noch danach an die Pfarrei Maßbach fließt.
Karbach untersteht zunächst der Neustadter, dann der Würzburger Vogtei Rothenfels, und zwar bis 1243 den Vögten von Grumbach und danach den Vögten von Rieneck-Rothenfels. Da sie über Neustadt mit Rothenfels verbunden ist, muss die Gemeinde Karbach acht Malter Futter- oder Vogteihaber und vier Gulden für Holzfrondienste an das Schloss Rothenfels geben.
Die dritte Äbtissin des Klosters Geisenfeld, Frideruna Markgräfin von Hohenburg geht mit Bischof Ulrich I. von Eichstätt einen Gaimersheim betreffenden Tausch ein, der ihr den großen Zehnt zu Gaimersheim einbringt.
Durch den Bamberger Bischof Otto I. befindet sich Markt Schorgast mit Kirche, Markt und Zehnten in Besitz des zu Bamberg gehörenden Kanonikerstiftes St. Jakob.
Das Kloster Wechterswinkel erwirbt den Zehnten in Oberelsbach ("Elspe") von Gerhard von Elspe.
Die Reichsvogtei und das Schultheißenamt Aufkirchen werden von reichsfreien Herren verwaltet, welche meist als Küchenmeister (magistri coquinae) von Nortenberg bezeichnet werden. Sie haben den Kirchensatz von Aufkirchen und Dühren und die Einkünfte des Schultheißenamtes vom Reich zu Lehen. Die Familie ist weit verzweigt: Die Weiltinger Linie teilt sich in die Familien der "Amman" von Aufkirchen, der Herren von "Burberg" und derer von "Hornburg".