Die Rüdt von Collenberg sind Miteigentümer des Weilbacher Dorfgerichts.
Der zum Hochgericht Rothenkirchen gehörige Galgenberg befindet sich nördlich der Ortschaft.
Das Halsgericht Marktbergels ist seinem Wesen nach eine Zent.
Eines der ältesten Würzburger Lehensbücher belegt, dass die Herren von Seinsheim Dorf und Halsgericht in Randersacker besitzen – zur Hälfte jedoch als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Die Zent Frammersbach untersteht mit den Zenten Lohr und Fellen der Oberzent Rieneck.
Schwand hat seinen eigenen Galgen. Die letzte Hinrichtung findet 1790 statt.
In Wachenroth besteht ein Fraisch- und Halsgericht, das vom bischöflich-bambergischen Amtmann überwacht wird.
Das bambergisch-bischöfliche Amt Wachenroth wird vom Oberamt Höchstadt mitverwaltet. Der Amtsvorsteher von Höchstadt ist zugleich Zent- und Amtsrichter von Wachenroth.
Das Amt Wachenroth geht an das königlich-bayerische Landgericht und Rentamt Höchstadt über.
Anlässlich des am Andreastag abgehaltenen Gerichtes - eines der vier jährlich abgehaltenen Hochgerichte - wird im Beisein des Vogtes die Gemeindeberechnung durchgesehen und ein neuer Bürgermeister gewählt. Außerdem nimmt er eine genaue Visitation des Maßes und des Gewichtes vor.