In Oberelsbach gibt es über 100 Haushalte. Es gibt außerdem ein Dorfgericht; der Ort ist Sitz einer Pfarrei. Die Bede beträgt 20 Gulden, der Getreidezehnt geht an das Kloster Wechterswinkel, der kleine Zehnt zu 2/3 an dasselbe Kloster, zu 1/3 an die Pfarrei am Ort. Der Ort hat drei Mühlen.
Hieronymus von Würtzburg erwirbt von den Rosenau unter anderem das Schloss mit Gericht, die Vogtei und das Kirchenpatronat in Mitwitz.
Es kommt wegen Euerdorf erneut zu einem Vertrag mit den Grafen von Henneberg: Der würzburgische Schultheiß ist zuständig für Zentsachen, die sowohl Würzburger als auch Henneberger Untertanen betreffen; der gemeinsame Schultheiß richtet die Sachen, die die hennebergischen Untertanen alleine betreffen.
Nach einem Streit über die Gerichtsrechte mit dem Markgrafen von Ansbach kommt es zu einem Vergleich. Der Weiltinger Gerichtsbezirk umfasst außer Weiltingen die Orte Ruffenhofen, Veitsweiler und Wörnitzhofen.
Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) entscheidet, dass Güntersleben von der Arnsteiner zur Retzbacher Zent kommt.
Das Richteramt Schwand hat ein eigenes Gerichtssiegel. Es zeigt das Wappen der Burggrafen und das des Ortes in einem Schild. Das Ortswappen zeigt einen nach rechts gewandten Schwan.
Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) erlässt eine Gerichts- und Dorfordnung für Sulzfeld, in welcher die Gemeinde ebenfalls als Markt bezeichnet wird.
Auf wiederholte Bitten des Bürgerrates erneuert der Bamberger Bischof Ernst (von Mengersdorf) die alten Rechte und verleiht das Halsgericht und das Stadtrecht. Wallenfels kann nun jede Woche Markt halten und hat bis auf den Salzverkauf die gleichen Freiheiten wie Kronach.
Für Helmstadt wird erstmals ein Amtmann namentlich im Ortsgerichtsbuch von Helmstadt erwähnt. Da im Weistum von Helmstadt aus dem Jahr 1410 weder die Rede von einem Zentgrafen noch von einem Amtmann war, besteht die Möglichkeit, dass die Bewohner von Helmstadt die Zentfälle in Remlingen suchen mussten, da Helmstadt dieser Zent angehörte (erstmals erwähnt zusammen mit der Zent Wertheim im Jahr 1332 als Lehen des Hochstifts Würzburg an Graf Rudolph von Wertheim).
Kaiser Rudolf II. (HRR) bestätigt dem neuen Herrn von Büchold, Dietrich Echter von Mespelbrunn, Blutbann, Halsgericht und Asylrecht des Ortes. Das Recht, Juden anzusiedeln, geht allerdings nicht auf Dietrich über.