Zwischen dem Bischof Sigmund von Sachsen und dem Domkapitel kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten. Aufgrund dessen beruft König Friedrich III. eine Versammlung in Frankfurt am Main (Franckfurt am Main) ein, über die er beide Parteinen informiert. Nachdem er dies veranlasst hat, verkündet er zusammen mit dem Rat der Kurfürsten sowie weiterer geistlicher und weltlicher Räte eine Entscheidung. Diese beinhaltet, dass das Hochstift Würzburg durch einen Pfleger, Gottfried IV., Schenk von Limpurg (Schenck Gotfriden von Limpurg domhern zu Wirtzburg vnd bamberg), regiert werden soll. Auch alle Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Städte, Märkte, Dörfer und Einwohner des Stifts sollen ihm gegenüber gehorsam sein. Desweiteren spricht der König alle Anhänger des Hochstifts von ihren Gelübden und Eiden gegenüber des Bischofs frei. Sollte der Bischof seine Pflichten verletzen, so fallen alle Freiheiten, Reichslehen und Afterlehen, der Prälaten, Grafen, Herren, Ritter und Knechte, die im Hochstift Würzburg sesshaft sind, vorerst an den Pfleger. Die Einwohner sollen zudem geloben und schwören dessen Anweisungen zu folgen.
Ursula von Schwarzenberg (vrsula frankckengronerin genant) war vor ihrer Eheschließung mit Michael II. von Schwarzenberg (Michaeln Hern zu Schwartzenberg) mit einem anderen Mann verheiratet. Nach dem Tod ihres ersten Mannes zeugt sie mit Michael II. zwei Söhne, Michael (Michel) und Wolf (wolf) von Schwarzenberg (zum Steffansberg genant). Diese Söhne bleiben bis zum Tod ihrer Mutter unverheiratet. Nach ihrem Tod wollen die beiden Brüder den Namen Schwarzenberg und das zugehörige Wappen führen. Dies gefällt den Kindern aus der ersten Ehe Michaels II. von Schwarzenberg nicht, weshalb sie sich bei Kaiser Friedrich III. beklagen. Der Kaiser erlässt ein Mandat, welches besagt, dass die beiden Söhne von Ursula erst den Namen übernehmen dürfen, sobald sie nachweisen können, dass sie ehelich gezeugt wurden.
Sigmund und Neidhard von Thüngen (Sigmund vnd Neitharte von Thungen) beginnen eine Fehde gegen Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund hern zu Schwartzenberg dem eltern) und dessen Vettern Michael und Sigmund von Schwarzenberg (Michaeln vnd Sigmunden dem iungern). Die beiden von Thüngen plündern und brandschatzen Geiselwind (Geiselwind). Dies beklagen die Beschädigten bei Kaiser Friedrich III., der daraufhin Bischof Rudolf von Scherenberg verbietet, die von Thüngen in irgendeiner Form zu schützen oder Unterschlupf zu gewähren.
Michael und Sigmund von Schwarzenberg (Michael vnd Sigmund hern zu Schwarzenberg) schreiben dem Domkapitel, dass sie sich als Angehörige des Hochstifts Würzburg erbieten, ihrem Herren und Landesfürsten Bischof Rudolf von Scherenberg beim Feldzug Kaiser Friedrichs III. in die Niederlande (niderland) zu dienen. Dies leitet das Domkapitel an den Bischof weiter, der den von Schwarzenberg daraufhin antwortet.
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.