Bischof Johann von Egloffstein trägt die Dompropstei als Lehen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Egloffstein befreit bis auf Widerruf einen Hof des Klosters Langheim (Lanckhaim) in Dietrichsdorf (Dietrichsdorf im ambt Sesslach ) von der Verpflegungs-, Beherbungs- und Dienstpflicht. Dies geschieht aus Gnade.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Dettelbach (Detelbach), Brück (Bruck) und Schnepfenbach (Schnepfenbach) für 2000 Gulden an Heinz Rüd von Collenberg (Colnberg) und dessen Frau Anna (geb. von Thüngen).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Hälfte am Dettelbacher Schloss mit den dazugehörigen Rechten für 900 Gulden auf Lebenszeit an Wilhelm von Abenberg (Abenberg).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Hälfte am Dettelbacher Schloss an Erkinger von Seinsheim (Sainsheim) auf Lebenszeit. Jener bezahlt 300 Gulden, mit denen die Verpfändung an Wilhelm von Abenberg (Abenberg) abgelöst wird.
Fritz Knot (Knot) trägt sein Viertel am Schloss von Dietbach (Dietbach) Bischof Johann von Egloffstein als Lehen auf.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt im Hochstfit eine Landsteuer und genehmigt dem Domkapitel, dass die Einnahmen in Karlstadt (Carlstat), Ochsenfurt (Ochsenfurt) und Frickenhausen (Frickenhausen) zur Rückzahlung von Schulden verwendet werden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das halbe Schloss, die Vogtei und die Stube in Dettelbach (Detelbach) für 900 Gulden an Heinrich Küchenmeister (Kuchenmaister) und seinen Erben.
Wilhelm von Henneberg behauptet, dass das Schloss Dornberg (Dornburg) von ihm und seiner Herrschaft als Lehen verliehen wird. Bischof Johann von Egloffstein geht rechtlich dagegen vor. Wilhelm von Henneberg trägt Bischof Johann das Dorf Jüchsen (Jugshaim) und Schloss Hutsberg (Hutsberg) als Lehen auf unter der Bedingung, dass er im Fall einer rechtlichen Niederlage (also dass das Schloss nicht von Henneberg als Lehen vergeben wird) Dornberg selber vom Hochstift als Lehen empfängt und der Hutsberg wieder sein freies Eigentum wird.
Bischof Johann von Brunn gibt die Hälfte am Schloss Dettelbach, die Bischof Johann von Egloffstein von Wilhelm von Abenberg (Abenberg) wieder abgelöst hat, Hermann von Thüngfeld (Thunvelt) für seine treuen Dienste ein. Er genehmigt ihm außerdem, die andere Hälfte von Kaspar von Dettelbach (Detelbach) oder dessen Erben für 400 Gulden an sich zu bringen.