Paul Narbe (Pauls Narb) verkauft den Burgstall mit dem Schafstall und den Rechten zum Schaftrieb sowie allem, was dazu gehört, dem Adelsgeschlecht von Rußwurm (den Riswvrmen). Aus ihrem Besitz fällt alles später an Balthasar von Steinau, genannt Steinrück, (Baltassarn Stainricken), der den kompletten Besitz für 1000 Goldgulden an Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift Würzburg verkauft.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.