Bischof Rudolf von Scherenberg vergönnt dem Stift Neumünster, den Zehnten von Poppenbach (Bopenbach) zu verkaufen.
Bischof Adolf von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. und Bischof Rudolf von Scherenberg vereinbaren, das Schloss Schüpf (Schipf) abzureißen und die dazugehörigen Nutzrechte dem Schloss Boxberg (Bocksberg) zuzuweisen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Fries verweist auf die Eide, die die Untertanen in Boxberg (Bocksberg) und Schüpf (Schipfe) den drei Fürsten Bischof Adolf von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. und Bischof Rudolf von Scherenberg leisten.
Zwischen Bischof Johann von Grumbach und den Herren von Bibra (Bibra) trug sich ein Streit um den Wald bei Bramberg (Bramberg) zu. Vor dem Landgericht des Herzogtums Franken erzielte Bischof Rudolf von Scherenberg, anstelle des inzwischen verstorbenen Johann von Grumbach, ein Urteil im Würzburger Sinn. Johann und Philipp von Bibra appellierten jedoch an das Reichshofgericht (Kaiserlichen hof).
Rudolf von Scherenberg und die Herren von Bibra einigen sich schließlich folgendermaßen: Der Bischof wendet das Urteil des Landgerichts nicht an, dafür wird ihm zugesichert, wenn er oder einer seiner Nachfolger Burg und Amt Bramberg innerhalb der nächsten sechs Jahre aus der Verpfändung lösen, werden dem Stift 1727 Gulden nachgelassen. Insgesamt soll die Pfandsumme nicht mehr als 6000 Gulden betragen. Nach Ablauf dieser Frist beträgt jedoch die Ablösesumme dem Betrag, den Bischof Johann von Brunn den Herren von Bibra einst zugesichert hatte.
Dietrich von Obersfeld (Obersveld) besitzt einen Hof unter der Burg Botenlauben (Botenlauben) als Burglehen, welches er auf der Burg verdienen muss. Nachdem er ohne männliche Nachkommen stirbt, verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg dieses heimgefallene Burglehen an Philipp von Milz (Miltz).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Botenlauben (Botenlauben) mit Arnshausen (Arnshausen), Reiterwiesen (Reitterweisen), Kronungen (Gruningen) und Oberwern (Obern Wird) von den Grafen von Henneberg wieder ab. Dazu leiht Heinrich Steinrück (Stainrück) dem Bischof 3000 Gulden und wird für drei Jahre Pfandherr und Amtmann mit dem Recht, alle Gefälle einzunehmen. Der Bischof behält sich das Öffnungsrecht, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, die Kriegsfolge und Bede vor. Außerdem behält er sich vor, das Amt nach drei Jahren wieder mit 1500 Gulden abzulösen.
Bischof Rudolf von Scherenberg behält sich ein Recht über Boxberg gegen Georg von Rosenberg (Rosenberg) vor.
Nach Pfalzgraf Friedrichs I. Tod greifen Markgraf Albrecht von Brandenburg und der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg in die Angelegenheit ein und erreichen bei Diether von Isenburg, Pfalzgraf Philipp und Bischof Rudolf von Scherenberg, dass diese die Schlösser Boxberg (Bocksberg) und Schüpf (Schipf) denen von Rosenberg wiedergeben müssen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Nach der dreijährigen Verpfändung des Amtes Botenlauben an Heinrich Steinrück (Stainruck) verlängert Bischof Rudolf von Scherenberg die Rückzahlungsfrist um weitere drei Jahre und verpfändet Heinrich Steinrück zusätzlich die Bede auf den Dörfern für 1500 Gulden. Er behält sich jedoch auf diesen Dörfern die Erbhuldigung, die Landsteuer, die Folge, die Atzung, die militärische Lagerrechte und die Öffnung vor.
Konrad Bollinger (Bollinger) wird wegen seiner Forderung mit Bischof Rudolf von Scherenberg vertragen.