Heinrich Tanner (Hainrich Tanner) empfängt von Bischof Otto von Wolfskeel sechs Malter und fünf Metzen Korn und neun Hühner zu Nenzenheim (Nentzenhaim) zu Lehen.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Herrn Friedrich von Hohenlohe (Fridrichen von Hohenlohe), dem Probst des Stifts St. Stephan (S Steffan) in Bamberg (Bamberg), und seinem Bruder Heinrich von Hohenlohe (Hainrichen) das Schloss Neuburg (Neuburg) zusammen mit einem Dorf für 2500 Pfund Haller auf Wiederlösung. Er genehmigt ihnen 100 Pfund Haller für Umbaumaßnahmen.
Bischof Otto von Wolfskeel ordnet mit der Bewilligung der Äbtissin und des Konvents des Klosters Zella (dis closter) an, dass von nun an ein Mitglied der Propstei alle Jahre zunächst im Kloster Zella und ferner im Hochstift Würzburg Rechnung über seine Verwaltung vorlegen soll.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet das Amt Bad Neustadt an der Saale (ambt Newenstat) an Siegfried von Stein (Seifriden von Stain) für 1000 Heller und jährlich 100 Pfund Zinsen.
Bischof Otto von Wolfskeel nimmt 1000 Pfund Haller von Richard von Maßbach (Reicharten von Maspach) und verschreibt ihm dafür 100 Pfund Zinsen jährlich auf Mellrichstadt (Melrichstat).
Michelstein (Michelstain) ist ein Schloss auf dem Aulberg gelegen. Dieses ist freies und eigenes Gut der Grafschaft Öttingen (Otingen). Graf Ludwig von Öttingen (Ludwig von Otingen) übergibt Bischof Otto von Wolfskeel und seinem Hochstift das Schloss und empfängt es von diesem wieder zu Lehen.
Bischof Otto von Wolfskeel nimmt 12.000 Pfund Haller von Siegfried von Stein (Seifriden vom Stain) und verschreibt ihm dafür jährlich 1 200 Pfund Haller Zinsen auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat).
Zwischen Johann II. von Hohenzollern und Albrecht von Hohenzollern, den Burggrafen von Nürnberg (seine Sone Burggraue Johans vnd albrecht), und Bischof Otto von Wolfskeel kommt es zu derselben Verpfändung, über die ein schritlicher Beleg übergeben wird.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe), der Sohn von Kraft II. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften), bietet Bischof Otto von Wolfskeel Schloss und Stadt Röttingen (Rötingen an der Tauber) zum Kauf an. Da Schloss und Stadt Röttingen jedoch Lehen des Hochstifts Fulda (Fulde) sind, verpfändet Kraft III. dem Hochstift Würzburg anstelle dessen Langenburg (Langenberg), Schloss Lichteneck (Liechtenek), Ingelfingen (Jngelfingen) und Möckmühl (Meckmulen), mit der Frist von einem Jahr, Stadt und Schloss Röttingen an sich zu bringen. In dieser Verpfändung steht, dass Kraft III. Stadt und Schloss Möckmühl dem Erzstift Mainz auf Wiederlösung verpfändet. Da Bischof Otto deren Lehnsherr ist, geschieht dies ohne Zweifel mit dessen Bewilligung.
Bischof Otto von Wolfskeel bekommt 1000 Pfund von Ritter Johann von Ostheim (Hannsen von Osthaim riter). Er verpfändet ihm jährlich 100 Pfund Zinsen.