Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs von Walpurg) leiht Bischof Johann von Egloffstein 4000 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm und seinen Erben die Stadt und das Amt Haßfurt, mit der Bedingung, dass ihm die jährliche Bede von 250 Gulden aus den Gefällen der Kellerei jährlich von der Hauptsumme abgezogen werden soll, bis er dieselbe vollständig bezahlt hat. Nachdem Bischof Johann von Egloffstein ungefähr 4 Jahre danach starb, vertrueg sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn handelt mit dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde zu Haßfurt (Hasfurt) aus, dass sie Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs) in diesem und dem nächsten Jahr zu zwei ausgewählten Daten jeweils 1000 Gulden geben. Dietrich Fuchs zu Eltmann wurden 2000 Gulden Schulden bezahlt, die übrigen 2000 Gulden sollte ihm Bischof Johann 1412 eigentlich auch auszahlen. Nachdem Dietrich Fuchs zu Eltmann aber vor dem 24. Juni 1412 verstirbt, handelt Bischof Johann mit dessen Witwe einen Aufschub bis 1413 aus.
Dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs) erhält sein Geld bis auf 4000 Gulden zurück. Er legt mit Bischof Johann von Egloffstein vertraglich fest, dass ihm die Summe in jährlichen Raten von 250 Gulden bezahlt werden soll. Dietrich Fuchs zu Eltmann verhandelt später mit dem neuen Bischof, Johann von Brunn. Dieser schlägt ihm zu den bereits vorhandenen 4000 Gulden noch 200 Gulden für Bau, Wägen und Pferde zu und gibt ihm eine Verschreibung. Darin steht, dass Dietrich und seine Erben solche 4200 Gulden von allen Nutzungen, Gefällen und Einkommen der Kellerei zu Haßfurt und zu Stadtlauringen (Niderlauring) und an der hohenwannen beziehen können und ihnen in der Zwischenzeit die Stadt und Kellerei verpfändet sein soll.
Elisabeth Fuchs zu Eltmann (Els), die Witwe des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs), leiht Bischof Johann von Brunn eine Summe Geld, Wein, Getreide und Hafer im Wert von 3700 Gulden. Er verweist sie mit 2000 Gulden auf die Steuer und Bede zu Haßfurt (hasfurt).
Bischof Johann von Brunn verpfändet der Witwe Elisabeth Fuchs zu Eltmann des verstorbenen Dietrich Fuchs zu Eltmann (Elsen Weilund Dietrichen Fuchsen verlassen witwen) den Zehnt für 10 Jahre. Zwei Jahre später jedoch verpfändet er den Zehnt für drei Jahre an dieselbe Elisabeth Fuchs zu Eltmann und ihren Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg (Else Fuchsin vnd Haintz ir sune) für 2520 Gulden mit jährlich 120 Gulden Zinsen. Nach Ablauf der drei Jahre soll der Zehnt wieder an das Stift Würzburg zurückgehen. Jedoch ist es Bischof Johann und seinen Nachfolgern vorbehalten, die Restsumme auf einmal zurückzuzahlen und den Zehnt wieder an sich zu bringen.