Die von Hohenberg (Hohenberg), sonst auch Tieffen (Tieffen) genannt, haben noch weitere Lehen vom Stift empfangen. Luitpold von Hohenberg (Luitpold von Hohenberg) und sein Bruder Heinrich (Heinrich) bekommen von Bischof Andreas von Gundelfingen folgende Rechte und Nutzungen: von jedem neuem Gastgeber 60 Würzburger Pfennige oder einen Gulden, drei Maß Hafer pro Jahr, von jedem neuen Münzmeister 60 Würzburger Pfennige oder einen Gulden, 16 Schilling Pfenning von einigen Lederern, acht Pfund Pfeffer von mehreren Häusern, einen Zehnt von Schloss Deberndorf (Treffe) und einen Teil des Zehnts von Tief (Oberentieffe). Diese Lehen haben aber nicht zum Marschallamt gehört.
Der Ritter Albert Fuchs von Rödelsee (Albrecht Fuchs von Rötelstain) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen einen Hof zu Mainbernheim (Mainbernh) zu Mannlehen.
Die beiden Brüder und Ritter Heinrich (Hainrich) und Friedrich Kielholz (Kielholtz) erhalten von Bischof Andreas von Grundelfingen fünf Pfund Haller als jährliche Gülte zu Mainbernheim (Mainbernhaim) zu Mannlehen.
Die drei Brüder Otto (Ot), Konrad (Contz) und Neidung (Neidung) von Bolzhausen (Boltzhausen) erhalten drei halbe Wagenladungen (fueder) Wein, zehn Malter Korn und ein Pfund Haller auf den Sechstel des Zehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim) als jährliche Gült. Der Frau des Ritters Heinrich Haßfurter (Hainrich Hasfurter) werden für 138 Haller Lehenstücke verpfändet. Den Rest des Zehnts in Höhe von 138 Pfund erhalten Heinrich Haßfurter und sein Onkel Heinrich Baunach (Hainrich Baunach). Einen Sechstel des Zehnts zu Mainbernheim erhalten auch die beiden Kinder von Heinrich Haßfurters Bruder. Dies alles erhalten sie von Bischof Andreas von Grundelfingen.
In Markelsheim (Markoldshaim) bekommt Herr Heinrich von Brauneck ( Hainrich von Brauneke) das Dorf, die Vogtei, die Kirche Sankt Kilian, Leibeigene, den Zehnt und den Weinzehnt als Mannlehen von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Heinrich von Eberstein hat das Marschallamt mitsamt dem Dorf Lauer (Laure) und seinen Zugehörungen von Bischof Andreas von Gundelfingen empfangen. Zudem das halbe Dorf Leutershausen, sechs Lehen zu Elsbach (Elsper), zwölf Morgen Weingärten zu Strahlungen (Stralingen), 60 Gulthühner zu Wulferichshausen und zwölf Morgen Weingarten zu Nüdlingen (Nütlingen).
Friedrich von der Tann (Fridrich von der Thann) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen zwei Güter zu Nenzenheim (Nentzenhaim) und Ezelheim (Etzelnhaim) zu Lehen.
Bischof Andreas von Gundelfingen verschreibt die im vorherigen Eintrag erwähnten Schlösser und Städte Markgräfin Anne von Brandenburg, geborene Henneberg (Annen merkgrauin zu Brandenburg vnd frawen zu Henneberg) als Leibgedinge, das auch ihre Söhne und Töchter zu Lehen bekommen sollen.
Botho von Eberstein ( her Bot) verkauft das Marschallamt mit seinen Zugehörungen an einen von Hohenberg. Dies führt bei Konrad von Bobenhausen (Conrat von Bopenhausen) und seinen Söhnen zu der Annahme, ihnen würde gerechtermaßen das Marschallamt zustehen. Bischof Andreas von Gundelfingen entscheidet für das Landgericht des Herzogtums Franken, dass Dietrich von Hohenberg (Dietrichen von Hoenberg), der auch Baumann (Bauman) genannt wird, das Marschallamt zu Recht erhalten hat, nachdem er die folgenden Beweise erbracht hat.
Bischof Andreas von Gundelfingen verleiht der Marggräfin Anna von Brandenburg, geborene Gräfin zu Henneberg, etliche Lehen. In diesem Brief werden Maschall Heinrich von Lauer (Hainrich der Marschalk von Laure) und Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hohenberg) als Zeugen genannt. Dies gibt zweierlei zu verstehen. Zum einen, dass man die von Lauer noch als Marschall bezeichnet, obwohl diese das Amt nicht mehr innehaben. Zum anderen, dass das gedachte Marschallamt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Händen der von Ebersteins (Eberstain), sondern der von Hornbergs liegt. Dies entspricht laut Fries der Wahrheit, da es - so sehr sich Bischof Iring auch um eine Einigung zwischen den Herren Botho von Eberstein (Boten von Eberstaind) und seinem Bruder Konrad (Conrat) bemühte, in der vereinbart wurde, dass Konrad seinem Bruder 250 Mark Silber zahlt und dafür das Untermarschallamt erhält - zu keiner Einigung kam. Eventuell deshalb, weil Botho damit nicht einverstanden war, wie es ein weiterer Vertragsbrief bestätigt.