Die Einwohner des Ortes Kleinbrach (Clainbrach) streiten sich mit dem Abt von Aura (Aura) um zwei Rasen und werden durch Bischof Lorenz von Bibra vertragen.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet seine Untertanen, Berette sowie gefilzte Hemden und Brusttücher zu tragen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Schaftrieb zu Brunn (Brun) sowie etliche Gefälle und Gülten in dem Ort von Stefan Zobel von Giebelstadt (Zobel). Betroffen sind auch Limbachshof (Limpach), Kleinrinderfeld (Clain Rinderveld), das Aschaffenburger Stift (Aschaffenburgk stifft), Hoehenstadt (Hoehenstatt) und Segnitz (Segnit).
Georg von Buchenau (Buchenaw) beginnt wegen seines Knechts Jobst Koch (Koch) eine Fehde gegen Bischof Lorenz von Bibra und wird mit diesem vertragen.
Nach dem Tod von Dietrich von Herbilstadt kommt seine Tochter Barbara von Rosenau (Rosenaw) in den Besitz des Mannlehens über Prölsforf. Ihrem Ehemann Sigmund bietet Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) seine Güter an, die er in Prölsdorf (Brelsdorf) als Mannlehen trägt. Diese umfassen den dritten Teil am Dorf, etliche Wiesen und Felder. Er verkauft sie ihm mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra und lässt sich ein zweijähriges Wiederkaufsrecht einräumen.
Philipp von Herbilstadt (Herbilstat zu Hain ) als der nächste Lehenserbe des verstorbenen Dietrich von Herbilstadt leiht sich vom Würzburger Bischof Lorenz von Bibra 1800 Gulden und löst damit die Verpfändungen aus, die Barbara und Sigmund von Rosenau (Rosenaw) über den Ort besitzen. Zum einen die Pfandsumme in Höhe von 1600 Gulden, die beide Dietrich geliehen hatten, sowie die gekauften bzw. verpfändeten Güter des Engelhard von Seinsheim (Sainshaim), die sie für 200 Gulden an sich gebracht hatten.
Philipp von Herbilstadt (Herbilstat) verkauft das Schloss Prölsdorf mit allen dazugehörigen Leuten, Gefällen, Nutzungsrechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra urtätlich für 1800 Gulden.
Über den Verkauf des Schlosses Prölsdorf gibt Philipp von Herbilstadt (Herbilstat) Bischof Lorenz von Bibra einen Heischbrief. Im Liber 2 Contractuum Laurentii, f. 349 sind alle Einkünfte und Güter des Schlosses verzeichnet.
Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) besitzt in Prölsdorf (Brelsdorf) noch den dritten Teil am Schaftrieb und weitere Zinsen, Gülten und Nutzungsrechte, die er als Mannlehen trägt. Diese verkauft er Bischof Lorenz von Bibra urtätlich.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Christian und Fritz Zobel (Zobel) etliche Gülten, Zinsen, Leibhühner und andere Gefälle. Von einer Nachtragshand wurden offenbar die betroffenen Orte und Institutionen ergänzt: Limbachshof (Limpach), Kleinrinderfeld (Clain Rinderveld), Brunn (Bron), Judenberg, das Schottenkloster zu Würzburg (Schotten Closter zu Wirtzb.) und der Hof des Stifts Aschaffenburg zu Limbachshof ( Aschaffenburger hoff zu Limpach).