Die beiden Gesandten des Bischofs entschuldigen sich für sein Nichterscheinen auf dem Rittertag zu Bad Windsheim und richten aus, dass dies nicht seine Absicht wäre. Er erklärt sich dazu bereit, die Mägel und Gebrechen der zum Hochstift Würzburg gehörigen Ritterschaft zusammen mit seinem Domkapitel zu hören und ihnen alle Billigkeit zu erweisen. Dafür lädt er sie nach Würzburg (wurtzburg) ein, wo sie ihre Mängel und Gebrechen ihm und dem Domkapitel vortragen können. Dort würde er sie auch verpflegen. Er würde die Gebrechen nicht nur als ihr Herr hören, sondern auch als ein Adliger aus Franken, der mit vielen aus dem Adel blutsverwandt ist. Er hofft, dass Grafen, Herren und Ritterschaft sich ihm ebenso treu erzeigen, wie dies auch ihre Vorfaren getan haben.
Etliche Ritter des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalds) geben dem Bischof eine Antwort. Etliche von ihnen sind dem Hochstift Würzburg ohne Mittel zugehörig und erbieten sich, der Einladung des Bischofs nach Würzburg (wurtzburg) zu folgen. Etliche andere sind dem Hochstift Bamberg (Bamebrg) und den Markgrafen von Brandenburg verwandt, gegen die sie Beschwerden haben. Sie wollen selbst versuchen ohne den Bischof von Würzburg einen Austrag mit den beiden anderen Fürsten zu erlangen. Andere wiederum wollen zu Würzburg erscheinen und sich mit dem Bischof einigen.
Bischof Lorenz von Bibra gibt den Rittern der Orte Rhön-Werra (Ron), Steigerwald (Staigerwatlt), Baunach (Baunach) und Odenwald (Ottenwald), sowie deren Knechten, Pferden, Hab und Gut Geleit. Dieses wird ohne Ausnahmen ausgestellt. Dafür wird zu Würzburg (wurtzburg) ein Futterzettel ausgegeben.
Neben diesen Artikeln finden sich bei der Handlung noch 29 weitere, die Bischof Lorenz von Bibra in seiner Antwort jedoch ablehnt. Die Antwort des Bischofs ist nicht an gleicher Stelle verzeichnet wie die Beschwerden.
Bischof Lorenz von Bibra antwortet der Ritterschaft auf ihre Beschwerden. Er hat ihre Beschwerden vernommen und will sich zuvorderst mit den Verträgen, der Reformation der geistlichen Gerichte und der Meldung bei Land- und Zentgericht befassen. Da die Ritterschaft jedoch so viele Artikel vorträgt, kommt dies der Lösung der Probleme nicht zu Gute. Daher will der Bischof sich zuerst mit ausgewählten davon befassen und die anderen auf später verschieben.
Die zuvor genannten Artikel und die Antwort von Bischof Lorenz von Bibra finden sich bei der Klage der Ritterschaft im Büschel Ritterschaft.
Bischof Lorenz von Bibra überstellt der Ritterschaft eine Antwort auf ihre Beschwerden. Diese wird dankbar angenommen.
Der Ritterkanton Baunach (Baunach) versammelt sich in Ebern (Ebern). Hierzu stellt Bischof Lorenz von Bibra für ihre Knechte, Pferde und Güter Geleit. Ausgenommen davon sind seine Feinde. Diese entschließen sich dazu, eine Antwort an die kaiserlichen Gesandten von Schweinfurt (Schweinfurt) zu übergeben. Sie melden, dass sie ebenfalls dem Reich und ihren Fürsten dienen.
Nicht nur der Ritterkanton Baunach, sondern auch andere Ritterkantone wenden sich mit den gleichen Anliegen an Bischof Lorenz von Bibra. Auch sie bitten um eine Freistellung ihrer Lehen und für die Bauern um eine Freistellung von den Anlagen. Hierfür erhoffen sie sich die Unterstützung des Bischofs.
Die Grafen, Herren und Ritterschaft, die sich bei Bad Windsheim (windsheim) versammeln, setzten ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra auf. Dieses besagt, dass sie in großer Anzahl aus den sechs Ritterkantonen zusammen gekommen sind und sich über die Unruhen mit Plackerei, Raub, anderen Untaten und Beschwerden austauschen. Da es bei ihren Verhandlungen zu keinem festen Entschluss kommt, bitten sie den Bischof am 23.09.1515 nach Bad Windsheim zu kommen oder seinen Rat zu schicken. Sie erhoffen sich dessen Einsicht, damit die Unruhen ein Ende nehmen und rechtmäßig gehandelt wird.