Fries gibt an, wo Franz von Kappendorfs (Frantz von Kappendorf) Vergleich zu finden ist.
Fries gibt an, wo Franz von Kappendorfs (Frantzen von Cappendorf) Aussöhnung mit dem Hochstift, dessen Feind er gewesen ist, zu finden ist.
Bezüglich der vorangegangenen Auseinandersetzung zwischen den Hochstiften Würzburg und Fulda wird ein Vertrag aufgesetzt. Obwohl in der Verhandlung zwischen den Unterhändlern (taidingsleute) davon nicht die Rede war, hält dieser Vertrag fest, dass der Abt von Fulda seine geschleiften Kirchhöfe wieder befestigen dürfe und dass der Erzbischof von Mainz ein Anrecht auf erbliche Güter vergeben könne. Bischof Wolfram von Grumbach gibt dem Erzbischof einen besiegelten Revers, in dem er jedoch gegen die beiden genannten Artikel des Vertrags protestiert, damit sie seinem Stift nicht schaden können. Ebenso protestiert Bischof Wolfram gegen alles, was seinem Stift Schaden verursachen könnte und von den Unterhändlern ohne sein Wissen beschlossen worden sei.
Der Revers, den Bischof Wolfram von Grumbach Erzbischof Matthias von Mainz zu dessen Schiedsspruch über eine Fehde zwischen Fulda und Würzburg ausstellen wollte, befindet sich zu Lebzeiten von Lorenz Fries noch im Original im Kanzleibesitz zu Würzburg. Daraus folgert Fries, dass Erzbischof Matthias den Revers nicht annehmen wollte, weil er Protestnoten gegen zwei Artikel des Schiedsspruches enthält. Erzbischof Matthias wollte vielmehr einen neuen Vergleich zwischen beiden Parteien aushandeln, sei aber im selben Jahr noch verstorben, so Fries.
Bischof Albrecht von Hohenlohe und Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) schließen nach einer weiteren Fehde einen Einungsvertrag.
Abt Friedrich von Fulda und sein Konvent einigen sich mit Bischof Gerhard von Schwarzburg darauf, dass er lebenslänglich der Stiftspfleger des Klosters Fulda sein soll und ihrem Stift einen würzburgischen Amtmann (haubtman) überordnen soll, dem die Bürger von Fulda Gehorsam schwören sollen. Darüber erhält der Bischof vom Abt einen besiegelten Revers.
Viele Fürsten im Heiligen Römischen Reich führen Krieg gegen die Reichsstädte und werden mit diesen von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg wieder vertragen.
Bischof Rudolf von Scherenberg und die Markgrafen Herr Friedrich und Herr Sigmund von Brandenburg Ansbach (Fridrich und Sigmund gebruders Marggrauen zu Braendenburg Onoldsbach), Brüder, haben sich vertragen und es kam zu dem Vergleich, dass diese keine Juden in ihren Fürstentümern haben wollen. Und die Juden die sich unter der Obrigkeit der Fürsten befinden, sollen sich mit der christlichen Schuldigern vergleichen.
Georg Haberkorn (Georg Haberkorn) und Bischof Konrad von Thüngen legen ihren Streit bei. Im Rahmen dessen erhält Georg Haberkorn eine Abfindung von 500 Gulden. Der Vertrag wird vom Landgericht bestätigt.
Seit langer Zeit liegen die Fürstbischöfe von Würzburg mit den Fürstäbten von Fulda in einem andauernden Rechtsstreit, über den ihre Kanzleien Gebrechenbücher mit allen Rechtshandlungen anlegen. Mit Willen ihrer beiden Kapitel kommen 1527 Bischof Konrad von Thüngen und der spätere Fuldische Abt Johann III. von Henneberg-Schleusingen, der zu diesem Zeitpunkt noch Koadjutor ist, zu einem Kompromiss. Sie beschließen, dass jede Partei zwei Räte stellen möge, die im akuten Streitfall als Schiedsrichter fungieren sollen. Dazu sollen sie Einsicht in die Klagen und anderen Prozessakten nehmen und sich einstimmig oder per Mehrheit entscheiden. Sollten diese Schiedsrichter nicht zu einer Entscheidung kommen, muss die Sache vor dem kaiserlichen Kammergericht verhandelt werden. Das kaiserliche Kammergericht nimmt diesen Vergleich an und verhandelt den Rechtsstreit ab 1539, nachdem ihm alle Akten überstellt wurden. Einige Zeit später, 1544, wird die zuständige Kammer aufgelöst, woraufhin sich die Mehrheit der Richter im Prozess zwischen Würzburg und Fulda für einen Vergleich zwischen beiden Parteien ausspricht, was vom Hochstift Würzburg angenommen wird, die fuldische Seite aber ablehnt. Das Kloster Fulda möchte 1545 den Rechtsstreit an einer juristischen Fakultät einer Universität fortführen, was nun das Hochstift Würzburg seinerseits ablehnt. Deswegen besteht die Streitigkeit bis auf den Zeitpunkt weiter, an dem Fries den Eintrag verfasst. Alle Akten, die diesen Rechtsstreit betreffen befinden sich im Kellergewölbe der Kanzlei in einer Truhe die mit Acta in der Fuldischen veranlasten Sachen beschriftet ist, wie Fries angibt. Daher habe das Kammergericht Kopien erhalten, die sich wohl noch dort befinden.